Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Staatskanzlei im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern vom 11. Juni 1945 über die Registrierung der Nationalsozialisten (NS.-Registr.-Vdg.)


Datum:12.06.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 18/1945
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird festgelegt, wer sich im Sinne des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. als Nationalsozialist registrieren muss und wie das Meldeverfahren vor sich zu gehen hat.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: