- "Anschluss"
Als Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, oder kurz "Anschluss", werden der Einmarsch deutscher Wehrmachts-, SS- und Polizeieinheiten in Österreich am 12.3.1938 sowie die darauffolgende De-facto-Annexion durch das nationalsozialistische Deutsche Reich bezeichnet. Der "Anschluss" wurde offiziell durch das Wiedervereinigungsgesetz vollzogen.
- 1. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz
Das 1. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz BGBl Nr. 294/1969 schuf 1969 die Möglichkeit, Anträge auf Rückgabe jenes Kunst- und Kulturguts zu stellen, das sich in Gewahrsam des Bundesdenkmalamts befand. Das Gesetz war jedoch wenig bekannt, sodass nur 269 Gegenstände restituiert wurden. (2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz)
- 1. RStAG
1. Rückstellungsanspruchsgesetz
- 1. RStG
1. Rückstellungsgesetz
- 1. Rückgabegesetz
Das 1. Rückgabegesetz BGBl Nr. 55/1947 wurde geschaffen, um v.a. Vermögen der SPÖ, der KPÖ und der Gewerkschaften, das zwischen 1933 und 1938 vom Ständestaat entzogen worden war, zurückzugeben. (2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz)
- 1. Rückstellungsanspruchsgesetz
Das 1. Rückstellungsanspruchsgesetz (1. RStAG) BGBl Nr. 256/1947 erlaubte es der "Allgemeinen österreichischen Konsumgenossenschaft", Rückstellungsanträge für in der NS-Zeit aufgelöste österreichische Verbrauchergenossenschaften zu stellen. (2. Rückstellungsanspruchsgesetz, 3. Rückstellungsanspruchsgesetz)
- 1. Rückstellungsgesetz
Das 1. Rückstellungsgesetz (1. RStG) BGBl Nr. 156/1946 wurde geschaffen, um die Rückstellung von entzogenem Vermögen durchzuführen, das formal im Besitz des Deutschen Reichs war und nach Kriegsende von der Republik Österreich verwaltet wurde. Das Rückstellungsverfahren wurde in Form eines Verwaltungsverfahrens abgewickelt (1. Instanz: Finanzlandesdirektion, 2. Instanz: Bundesministerium für Finanzen, 3. Instanz: Verwaltungsgerichtshof).
- 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
Die 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz definierte, wer "Jude" und wer "jüdischer Mischling" war (RGBl I 1935, S. 1333f, GBlÖ Nr. 150/1938). Sie bestimmte, dass Juden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze weder Reichsbürger sein konnten, noch über ein Stimmrecht verfügten.
- 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz RGBl I 1941, S. 722ff führte zur Ausbürgerung aller Juden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze, die sich nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet aufhielten. Ihr Vermögen fiel an das Deutsche Reich.
- 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
Die 13. Verordnung zum Reichsbürgergesetz RGBl I 1943, S. 372 bestimmte u.a., dass das gesamte Vermögen von Juden nach ihrem Tod an das Deutsche Reich verfiel.
- 1852er Vereine-Reaktivierungsgesetz
Mit dem 1852er Vereine-Reaktivierungsgesetz BGBl Nr. 127/1952 konnten Vereine, die in der NS-Zeit aufgelöst worden waren, unter bestimmten Umständen wiedererrichtet werden. (Stillhaltekommissar)
- 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz
Das 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz BGBl Nr. 2/1986 ermöglichte es, Kunstgegenstände, die in Vollziehung des 1. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetzes nicht zurückgegeben worden waren, zu restituieren. Nach diesem Gesetz wurden nur 151 Gegenstände restituiert, die restlichen wurden der Mauerbach-Auktion zugeführt.
- 2. RStAG
2. Rückstellungsanspruchsgesetz
- 2. RStG
2. Rückstellungsgesetz
- 2. Rückgabegesetz
Das 2. Rückgabegesetz BGBl Nr. 165/1949 erlaubte es z.B. Parteien, ihre gemieteten Parteilokale zurückzufordern, die sie zwischen 1933 und 1938 verloren hatten. (1. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz)
- 2. Rückstellungsanspruchsgesetz
Das 2. Rückstellungsanspruchsgesetz (2. RStAG) BGBl Nr. 176/1951 benannte konkrete Institutionen, die das Recht erhielten, für bestimmte während der NS-Zeit aufgelöste Organisationen Rückstellungsanträge zu stellen. (1. Rückstellungsanspruchsgesetz, 3. Rückstellungsanspruchsgesetz)
- 2. Rückstellungsgesetz
Das 2. Rückstellungsgesetz (2. RStG) BGBl Nr. 53/1947 diente der Rückstellung von Vermögen, das z.B. durch das Verbotsgesetz oder durch das Kriegsverbrechergesetz an die Republik verfallen und daher in öffentlicher Hand war, an seine ursprünglichen Eigentümer. Wie schon zuvor im 1. Rückstellungsgesetz wurde auch hier das Verfahren als Verwaltungsverfahren durchgeführt.
- 3. RStAG
3. Rückstellungsanspruchsgesetz
- 3. RStG
3. Rückstellungsgesetz
- 3. Rückgabegesetz
Das 3. Rückgabegesetz BGBl Nr. 208/1949 ermöglichte es, Ansprüche aus Dienstverhältnissen, die zwischen März 1933 und März 1938 aufgrund von politischer Verfolgung aufgelöst worden waren, geltend zu machen. (1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz)
- 3. Rückstellungsanspruchsgesetz
Das 3. Rückstellungsanspruchsgesetz (3. RStAG) BGBl Nr. 23/1954 benannte weitere konkret aufgelistete Institutionen, die für bestimmte in der NS-Zeit aufgelöste Organisationen Rückstellungsanträge stellen konnten. (1. Rückstellungsanspruchsgesetz, 2. Rückstellungsanspruchsgesetz)
- 3. Rückstellungsgesetz
Das 3. Rückstellungsgesetz (3. RStG) BGBl Nr. 54/1947, das wohl das wichtigste der sieben österreichischen Rückstellungsgesetze ist, betraf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Die Anmeldung von entzogenem Vermögen musste bei den Rückstellungskommissionen erfolgen. Die Rückstellung wurde, anders als im 1. Rückstellungsgesetz und im 2. Rückstellungsgesetz, im Wege von zivilgerichtlichen Verfahren abgewickelt (1. Instanz: Rückstellungskommissionen bei den Landesgerichten, 2. Instanz: Rückstellungsoberkommissionen bei den Oberlandesgerichten, 3. Instanz: Oberste Rückstellungskommission beim OGH).
- 3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
Das 3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz (3. StVDG) BGBl Nr. 176/1957 regelte die Frage, ob die für Zwecke der Wehrmacht oder Reichsverteidigung erfolgte Aneignung von Vermögenswerten durch das Deutsche Reich als Vermögensentzug gewertet werden konnte und daher Ansprüche nach den Rückstellungsgesetzen geltend gemacht werden durften.
- 3. StVDG
3. Staatsvertragsdurchführungsgesetz
- 4. RStG
4. Rückstellungsgesetz
- 4. Rückstellungsgesetz
Das 4. Rückstellungsgesetz (4. RStG) BGBl Nr. 143/1947 ermöglichte die Wiederherstellung von in der NS-Zeit gelöschten Firmennamen. Die Verfahren waren bei den Handelsgerichten durchzuführen.
- 5. RStG
5. Rückstellungsgesetz
- 5. Rückstellungsgesetz
Das 5. Rückstellungsgesetz (5. RStG) BGBl Nr. 164/1949 regelte die Rückstellungsansprüche von juristischen Personen wie Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung und basierte auf dem 3. Rückstellungsgesetz.
- 6. RStG
6. Rückstellungsgesetz
- 6. Rückstellungsgesetz
Das 6. Rückstellungsgesetz (6. RStG) BGBl Nr. 199/1949 behandelte die Rückstellung von in der NS-Zeit entzogenen Patent-, Marken- und Musterrechten auf Erfindungen von Dienstnehmern sowie von Lizenzrechten.
- 7. RStG
7. Rückstellungsgesetz
- 7. Rückstellungsgesetz
Das 7. Rückstellungsgesetz (7. RStG) BGBl Nr. 207/1949 behandelte Ansprüche aus Dienstverhältnissen, die verfolgungsbedingt während der NS-Zeit aufgelöst worden waren. Darunter fielen etwa auch Pensions- oder Abfertigungsansprüche.
- ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
- Abgeltungsfonds
Der Abgeltungsfonds wurde 1961 eingerichtet BGBl Nr. 100/1961 und diente der Entschädigung von Finanzvermögensverlusten, die Verfolgte des NS-Regimes erlitten. Da vor der Anerkennung von Ansprüchen sehr genaue Recherchen durchgeführt wurden, finden sich in den Akten des Abgeltungsfonds zahlreiche Unterlagen auch über den Entzug von anderen Vermögenskategorien.
- Abwesenheitskurator
Ein Abwesenheitskurator ist das zur Vertretung einer Person unbekannten Aufenthalts bestimmte Organ.
- AdR
Archiv der Republik
- AdTLR
Amt der Tiroler Landesregierung
- AEF
Allgemeiner Entschädigungsfonds
- AKL
Amt der Kärntner Landesregierung
- Aktion Gildemeester
Die Aktion Gildemeester organisierte die Auswanderung jener als Juden geltenden Personen, die nicht Mitglieder der Israelitischen Kultusgemeinde waren. Sie war der Zentralstelle für Jüdische Auswanderung untergeordnet und erhielt ihren Namen durch den Niederländer Frank van Gheel Gildemeester, der das Vertrauen der NS-Behörden genoss. Im Kern finanzierte sich die Aktion durch das entzogene Vermögen wohlhabender Juden.
- Allgemeiner Entschädigungsfonds
Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus (AEF) wurde 2001 mit dem Entschädigungsfonds-Gesetz geschaffen und – zur Lösung noch offner Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus (Verluste und Schäden, Naturalrestitution) – beim Nationalfonds eingerichtet.
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz v. 31.1.1991 (AVG) (BGBl Nr. 51/1991) regelt den grundsätzlichen Ablauf eines Verwaltungsverfahrens von der Einleitung über die Prüfung durch die Behörde bis zum Abschluss des Verfahrens.
- Alliierter Rat
Der Alliierte Rat war Teil des Kontrollsystems der Alliierten in Österreich (1945–1955). Neben dem Alliierten Rat gab es das Exekutiv-Komitee und vier von den beteiligten Regierungen ernannte Stäbe. Dieses Kontrollsystem wurde in seiner Gesamtheit als "Alliierte Kommission für Österreich" bezeichnet.
- Altausseer Salzberg
Das Salzbergwerk in Altaussee wurde während der NS-Herrschaft als Depot für Kunstwerke verwendet, um diese vor den Folgen der alliierten Luftangriffe zu schützen.
- Alte Kämpfer
Als Alte Kämpfer wurden Nationalsozialisten bezeichnet, die bereits in der Zeit vor der Machtübernahme der NSDAP (in der sogenannten "Kampfzeit") für die Partei eintraten. (Illegalität)
- Ältestenrat
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien behielt ihren Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft bis zum Ende der zahlreichen Deportationen im Herbst 1942 bei. Dann wurde sie aufgelöst und in den "Ältestenrat der Juden in Wien" übergeleitet.
- Altreich
Altreich war die Bezeichnung für die Gebiete des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937.
- Amtsbescheinigung
Die Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis)
- Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für jüdische NS-Verfolgte in und aus Österreich
Die 1999 gegründete Anlaufstelle unterstützte Holocaust-Überlebende und ihre Nachkommen bei der Suche nach entzogenem Vermögen und bei der Stellung von Anträgen an den Entschädigungsfonds. Die Agenden der Anlaufstelle liegen seit 2009 bei der Abteilung für Restitutionsangelengenheiten der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Die ursprüngliche Bezeichnung der Anlaufstelle war International Steering Committee. (Mauerbach-Auktion)
- Antisemitismus
Antisemitismus, Judenfeindlichkeit, war eine der Grundlagen für den Nationalsozialismus und den Holocaust.
- Arier
Als Arier bzw. als arisch galten während des Nationalsozialismus Personen, die keinen im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze jüdischen Eltern- oder Großelternteil hatten. (Ariernachweis)
- Ariernachweis
Der Ariernachweis wurde während des Nationalsozialismus von Beamten, öffentlich Bediensteten und Angehörigen anderer Berufsgruppen verlangt. Er sollte die Abstammung von der "arischen Volksgemeinschaft" belegen. Wer diesen Nachweis nicht erbringen konnte, durfte in der Regel seinen Beruf nicht mehr ausüben und musste zahlreiche Benachteiligungen bis hin zur Verfolgung erdulden.
- Arierparagraf
Ein Arierparagraf ist eine Klausel in Gesetzen, Verordnungen, Erlässen, Vereinsstatuten etc., die Juden von der Teilnahme, Teilhabe bzw. Mitgliedschaft ausschloss.
- Ariseur
Ein Ariseur ist eine Person, die sich im Zuge einer Arisierung bereicherte.
- Arisierung
Arisierung ist jede Art des Entzugs von Vermögen von Personen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze als Juden galten. Arisierungen verliefen sowohl in (auch den NS-Gesetzen zuwider laufender) "wilder" als auch in (den NS-Gesetzen entsprechender) pseudo-legaler Form.
- Artikel 22
Der Artikel 22 des österreichischen Staatsvertrags (Staatsvertrag von Wien) regelte die Übertragung des Deutschen Eigentums an die Republik Österreich.
- AStL
Archiv der Stadt Linz
- Aufbauumlage
Die Aufbauumlage musste bei der – nach dem "Anschluss" Österreichs – durch den Stillhaltekommissar organisierten Überführung österreichischer Vereine in reichsdeutsche Organisationen von letzteren entrichtet werden und diente dem Aufbau der NSDAP in der Ostmark.
- Auffangorganisationsgesetz
Mit dem Auffangorganisationsgesetz BGBl Nr. 73/1957 wurden in Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Artikel 26 § 2 des Staatsvertrags von Wien sogenannte Sammelstellen für erbloses Vermögen eingerichtet.
- Ausfuhrverbotsgesetz
Das Ausfuhrverbotsgesetz v. 5.12.1918 (StGBl Nr. 90/1918) – letzte Fassung: Bundesgesetz über das Verbot der Ausfuhr von Gegenständen von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (BGBl Nr. 391/1986) – regelte die Ausfuhr entsprechend als bedeutend eingestufter Gegenstände aus Österreich und wurde in Verbindung mit dem Denkmalschutzgesetz von 1923 sowohl nach 1938 als auch nach 1945 für Zwecke des Kunstraubs instrumentalisiert. Nach 1945 wurde es wiederholt dazu benützt, die Rückgabe entzogener Kunstgegenstände zu vermeiden bzw. die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen für Restitutionsgut an Schenkungen bzw. Widmungen für öffentliche Museen und Sammlungen zu binden. Das Ausfuhrverbotsgesetz wurde 1999 durch das Denkmalschutzgesetz ersetzt bzw. mit diesem vereint.
- Außensenate
Außensenate sind von den Rückstellungskommissionen Wien und Graz bei manchen Kreisgerichten eingerichtete Außenstellen.
- AVA
Allgemeines Verwaltungsarchiv
- AVG
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- BA
(Deutsches) Bundesarchiv
- Baurecht
Das Baurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. In der Regel ist ein Baurecht im Unterschied zum Superädifikat auf Dauer angelegt und muss im Grundbuch verzeichnet sein.
- BBV
Berufsbeamtenverordnung
- BDA
Bundesdenkmalamt
- BdM
Bund deutscher Mädel
- Beamtenentschädigungsgesetz
Das Beamtenentschädigungsgesetz BGBl Nr. 181/1952 diente der Entschädigung von Beamten, die in der NS-Zeit verfolgungsbedingt aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren. Die Entschädigungen deckten jedoch nur einen Bruchteil des Verlusts ab.
- Behörden-Überleitungsgesetz
Das Behörden-Überleitungsgesetz StGBl Nr. 94/1945 regelte die Wiedererrichtung österreichischer Behörden nach der Befreiung von der NS-Herrschaft.
- Berufsbeamtenverordnung
Die Berufsbeamtenverordnung (BBV) RGBl I 1938, S. 607ff war ein zentrales Instrument zur völkischen Neuordnung des öffentlichen Diensts. § 3 betraf die Entfernung von Juden, jüdischen Mischlingen und jüdisch versippten Beamten aus dem öffentlichen Dienst. § 4 verfügte die Pensionierung oder Entlassung von politisch unzuverlässigen Beamten.
- Bestandsrechte
Bestandsrechte sind Miet- und Pachtrechte.
- Bezirksgericht
Bezirksgerichte (BG) bilden die unterste Ebene der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die 1850 geschaffenen Bezirksgerichte sind u.a. zuständig für die Führung des Grundbuchs. In der NS-Zeit wurden sie Amtsgerichte genannt. Allgemein zur Gerichtsorganisation in Österreich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_Österreich.
- BG
Bezirksgericht
- BGBl
Bundesgesetzblatt
- BH
Bezirkshauptmannschaft
- BKA
Bundeskanzleramt
- BKA-AA
Bundeskanzleramt-Auswärtige Angelegenheiten
- BLA
Burgenländisches Landesarchiv
- Blutorden
Der Blutorden war die höchste Auszeichnung der NSDAP und zunächst jenen vorbehalten, die am Putsch 1923 teilgenommen hatten. Ab 1938 erhielten ihn auch Personen, die wegen ihres Einsatzes für die Partei (in Österreich insbesondere während der Illegalität) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden waren.
- BM
Bundesministerium, Bundesminister/in
- BMF
Bundesministerium für Finanzen
- BMF-VS
Bundesministerium für Finanzen/Abteilung für Vermögenssicherung
- BMfaA
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
- BMfsV
Bundesministerium für soziale Verwaltung
- BMfUKK
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
- BMHuV
Bundesministerium für Handel und Verkehr
- BMI
Bundesministerium für Inneres
- BMJ
Bundesministerium für Justiz
- BMU
Bundesministerium für Unterricht
- BMUK
Bundesministerium für Unterricht und Kunst
- BMVS
Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (Bundesministerium für Finanzen)
- BMWF
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- BPDion
Bundespolizeidirektion
- Breitner-Steuer
Hugo Breitner schuf als Wiener Finanzstadtrat (1919–1932) die finanzielle Grundlage der Wohnbau- und Sozialpolitik des "Roten Wien", u.a. durch eine Politik sozial gestaffelter, progressiver Steuern wie der Luxus- und der Wohnbausteuer.
- Bund deutscher Mädel
Der Bund deutscher Mädel (BdM) war eine Teilorganisation der HJ. Er sollte alle Mädchen und jungen Frauen im Alter zwischen zehn und 21 Jahren erfassen. Vorrangiges Ziel war die Erziehung für den Nationalsozialismus und die Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben der Frauen in der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft. Außerdem wurden die BdM-Mädchen bei verschiedenen Arbeitsdiensten (auch beim Kriegshilfsdienst) eingesetzt.
- Bundesdenkmalamt
Das seit dem 19. Jahrhundert bestehende Bundesdenkmalamt (BDA) beschäftigt sich mit der Erfassung und Erhaltung von Kunstdenkmälern. (Zentralstelle für Denkmalschutz)
- Bundesministerium für Finanzen
1945: Staatsamt für Finanzen, dann: Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, ab 1949: Bundesministerium für Finanzen
- Bundesverband österreichischer Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus
Der Bundesverband österreichischer AntifaschistInnen, WiderstandskämpferInnen und Opfer des Faschismus (KZ-Verband/VdA) ist ein nach dem Krieg als überparteiliche Organisation gegründeter Verein.
- BV-G
Bundesverfassungs-Gesetz
- CAHJP
Central Archives for the History of the Jewish People
- Central Archives for the History of the Jewish People
Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung Central Archives for the History of the Jewish People (CAHJP) sammelt Dokumente jüdischer Gemeinden sowie internationaler jüdischer Organisationen.
- Central Art Collecting Point
Central Art Collecting Point war eine im Mai 1945 von den US-Amerikanern eingerichtete Stelle, die geraubte und enteignete Kunstwerke an die ursprünglichen Eigentümer rückführen sollte.
- CLAE
Commission for Looted Art in Europe
- Claims Resolution Tribunal
Das Claims Resolution Tribunal (CRT) war ein Schiedsgericht, das unter der Aufsicht eines New Yorker Richters bis 2012 jene Entschädigungsgelder verteilte, zu deren Zahlung sich Schweizer Banken Ende der 1990er-Jahre auf Druck v.a. der USA bereit erklärt hatten. Zuvor hatten die Banken über Jahrzehnte hinweg Auskünfte über Konten, deren Inhaber Opfer des Holocaust geworden waren, verweigert.
- Commission for Looted Art in Europe
Die Commission for Looted Art in Europe (CLAE) ist eine 1999 gegründete gemeinnützige europäische Organisation mit Sitz in London. Sie unterstützt die Rückführung von Kunstobjekten, die während des Nationalsozialismus verschleppt wurden, an ihre rechtmäßigen Eigentümer.
- Committee for Jewish Claims on Austria
Das Committee for Jewish Claims on Austria ist eine 1952 gegründete internationale Interessenvertretung jüdischer Holocaust-Überlebender zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber dem österreichischen Staat, soweit diese nicht schon dem Staat Israel abgegolten wurden, die Organisation ist Teilorganisation der Conference on Jewish Claims.
- Conference on Jewish Claims
Die Conference on Jewish Claims ist eine 1951 gegründete internationale Interessenvertretung jüdischer Holocaust-Überlebender zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. (Committee for Jewish Claims on Austria)
- CRT
Claims Resolution Tribunal
- DA
Diözesanarchiv
- DAF
Deutsche Arbeitsfront
- DAG
Deutsche Ansiedlungsgesellschaft
- Denkmalschutzgesetz
Das Denkmalschutzgesetz – Gesetz v. 25.9.1923 betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (BGBl Nr. 533/1923) – war lange Zeit die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Bundesdenkmalamts. Es wurde 1999 (BGBl I Nr. 170/1999) wesentlich abgeändert und vereint in der nun vorliegenden Fassung das Denkmalschutz- mit dem Ausfuhrverbotsgesetz.
- Deutsche Ansiedlungsgesellschaft
Die als "Deutsche Ansiedlungsbank" in Berlin gegründete Gesellschaft zur Förderung landwirtschaftlicher Interessen wurde 1938 in Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG) umbenannt. Während des Zweiten Weltkriegs übernahm die DAG im Auftrag des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, des Oberkommandos des Heeres und anderer Stellen u.a. die treuhändische Verwaltung landwirtschaftlichen Grundbesitzes in den eingegliederten Gebieten.
- Deutsche Arbeitsfront
Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) wurde in Deutschland am 10.5.1933, wenige Tage nach der Zerschlagung der Gewerkschaften, gegründet. Durch die zwar freiwillige, jedoch erwünschte Einheitsmitgliedschaft und die zahlreichen von dieser Einrichtung organisierten Aktivitäten war es dem NS-Regime möglich, die arbeitende Bevölkerung sowohl im Beruf als auch in der Freizeit zu kontrollieren und zu beeinflussen.
- Deutsche Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft
Die Deutsche Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft wurde 1939 auf Anweisung des Reichsführers SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums durch die "Deutsche Revisions- und Treuhand-Aktiengesellschaft" und die "Garantie-Abwicklungsgesellschaft mbH" gegründet. Sie betreute reichs- und volksdeutsche Umsiedler in vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
- Deutsches Eigentum
Gemäß einem Beschluss der Potsdamer Konferenz vom 1.8.1945 konnten die Besatzungsmächte das in ihren Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs oder deutscher Staatsbürger beanspruchen. Während die Westmächte dieses sogenannte Deutsche Eigentum der Republik Österreich überließen, nahm die Sowjetunion es voll in Anspruch. Das betraf nicht nur die gesamte Erdölindustrie und die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft, sondern auch 10% der Industriekapazität, mehr als 150.000 ha Grundbesitz sowie Gewerbe- und Handelsbetriebe. In Österreich wurde die Frage des Deutschen Eigentums erst 1955 mit dem Staatsvertrag von Wien geregelt.
- Devisenstellen
Devisenstellen waren Dienststellen des Oberfinanzpräsidenten, sie spielten bei der systematischen Entziehung von Vermögen eine zentrale Rolle. Wollten Vertriebene Vermögen bei ihrer Flucht ins Ausland mitnehmen, mussten sie bei der zuständigen Devisenstelle eine Genehmigung einholen. Erträge aus Versicherungen, Renten, Dividenden usw. durften nicht ausgeführt werden, sie wurden stattdessen auf Sperrkonten einbezahlt, auf welche die Verfolgungsopfer keinen Zugriff hatten.
- Digitalisat
Ein Digitalisat ist ein für die elektronische Verbreitung (z.B. als PDF-Datei oder als Scan) aufbereitetes Dokument.
- Diskriminierende Steuer
Zu den zentralsten diskriminierenden oder Sondersteuern, also Steuern, die sich ausschließlich gegen Juden und Jüdinnen richteten, gehörten die Judenvermögensabgabe (JUVA) und die Reichsfluchtsteuer.
- Displaced Persons
Der Begriff Displaced Person (DP) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg v.a. für die – vornehmlich aus osteuropäischen Staaten stammenden – Zwangsarbeiter und Zwangsverschleppten der NS-Herrschaft verwendet.
- Dollfuß
1932 auf demokratischem Weg ins Kanzleramt gelangt, nützte Engelbert Dollfuß im Jahr 1933 eine Geschäftsordnungskrise bei einer Nationalratssitzung zum Staatsstreich. Nach der Ausschaltung von Parlament und Opposition regierte Dollfuß diktatorisch per Notverordnungen. Dem italienischen Faschismus und der katholischen Kirche nahestehend, lehnte er den Nationalsozialismus ebenso ab wie die Mehrparteien-Demokratie, den demokratischen Rechtsstaat und die Sozialdemokratie. Im Verlauf des Juliputschs wurde er am 25.7.1934 von illegalen Nationalsozialisten ermordet.
- DÖW
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
- DPs
Displaced Persons
- EFG
Entschädigungsfonds-Gesetz
- Einantwortungsurkunde
Eine Einantwortungsurkunde wird vom zuständigen Bezirksgericht nach der Beendigung eines Verlassenschaftsverfahrens ausgestellt. In der Urkunde wird festgehalten, wer zu welchem Anteil Erbe ist.
- Einlagezahl
Die Einlagezahl (EZ) ist jene Angabe im Grundbuch, mit der jede Liegenschaft eindeutig bezeichnet ist.
- Entjudungsauflage
Die Entjudungs- oder Arisierungsauflage ist jene Gebühr, die Erwerber von arisiertem Vermögen (Ariseure) an den NS-Staat entrichten mussten. Die Höhe wurde durch die Vermögensverkehrsstelle festgelegt.
- Entnazifizierung
Auf der Potsdamer Konferenz beschlossen die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich, UdSSR) im Sommer 1945, dass die Gesellschaft, Kultur, Presse, Ökonomie, Jurisdiktion und Politik Österreichs und Deutschlands im Rahmen einer umfassenden Demokratisierung und Entmilitarisierung von allen Einflüssen des Nationalsozialismus gereinigt werden sollten. Von der Entnazifizierung betroffene Personen wurden in fünf Kategorien eingeteilt: 1. Hauptschuldige (Kriegsverbrecher), 2. Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), 3. Minderbelastete, 4. Mitläufer, 5. Entlastete. (Verbotsgesetz, Kriegsverbrechergesetz)
- Entschädigungsfonds-Gesetz
Mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds-Gesetz (EFG) (vgl. BGBl I Nr. 12/2001) wurde beim Nationalfonds der Allgemeine Entschädigungsfonds (General Settlement Fund – GSF) eingerichtet, dessen Summe zur Auszahlung kommen sollte, wenn in den USA alle am 30.6.2001 anhängigen Klagen gegen Österreich oder österreichische Unternehmen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus oder dem Zweiten Weltkrieg ergeben hatten, abgewiesen sein würden. Die Mittel sollten je zur Hälfte für Leistungen nach dem Forderungsverfahren (liquidierte Betriebe, Konzessionen, Immobilien, Bankkonten, Aktien, Schuldverschreibungen, Hypotheken, Versicherungspolizzen) und solche nach dem Billigkeitsverfahren (berufs- oder ausbildungsbezogene Verluste) zur Verfügung stehen. Außerdem sah das Gesetz Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen vor. Für die Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution wurde eine Schiedsinstanz eingerichtet.
- Erbloses Vermögen
Erbloses Vermögen, also Vermögen, für das es keine gesetzlichen Erben gibt, ist im Zusammenhang mit dem NS-Vermögensentzug vor allem das Vermögen jener Personen, die während des NS-Regimes ermordet wurden. Da oft ganze Familien ausgelöscht worden waren und die Rückstellungsgesetzgebung nur eine eingeschränkte Erbfolge vorgesehen hatte, waren erhebliche Vermögenswerte von einer Rückstellung zunächst ausgeschlossen gewesen. Die Republik Österreich verpflichtete sich im Staatsvertrag von Wien im Jahr 1955 dazu, derartiges Vermögen zugunsten überlebender NS-Opfer zu verwerten. (Sammelstellen)
- Euthanasie
Euthanasie ist die absichtliche Tötung von unheilbar Kranken. Im NS-System wurde die systematische Ermordung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen (T4-Aktion) als Euthanasie bezeichnet.
- EZ
Einlagezahl
- fasc.
Faszikel, Aktenbündel
- Februarkämpfer
Als Februarkämpfer werden sozialdemokratische und kommunistische Teilnehmer am österreichischen Bürgerkrieg im Februar 1934 bezeichnet.
- Finanzlandesdirektion
Die Finanzlandesdirektion (FLD) ist die den lokalen Finanzämtern vorgesetzte Dienststelle der Finanzverwaltung. Die FLDs waren für die Vollziehung des 1. und des 2. Rückstellungsgesetzes (BGBl Nr. 156/1946, BGBl Nr. 53/1947) (siehe: Rückstellungsgesetze) zuständig. Die Akten zu diesen Verfahren sind großteils erhalten und sehr umfangreich. Sie enthalten meist zahlreiche Papiere aus der NS-Zeit, die den Vermögensentzug dokumentieren. Die sieben Finanzlandesdirektionen wurden 2004 in eine "Steuer- und Zollkoordination" zusammengeführt und neu gegliedert:
Steuer- und Zollkoordination/Region West (Tirol, Vorarlberg),
Steuer- und Zollkoordination/Region Mitte (Oberösterreich, Salzburg),
Steuer- und Zollkoordination/Region Ost (Niederösterreich, Burgenland),
Steuer- und Zollkoordination/Region Süd (Steiermark, Kärnten),
Steuer- und Zollkoordination/Region Wien (Wien).
- Finanzprokuratur
Die Finanzprokuratur (FinProk) ist eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde für die rechtsanwaltlichen Geschäfte des Bundesvermögens, besonders zur Vertretung vor Gericht. Bei ihr können u.a. Entschädigungsansprüche gegen den Bund eingeklagt werden.
- Findbehelf
Ein Findbehelf oder Findmittel ermöglicht auf unterschiedlichste Weise (über Namen, Themen, topografische Begriffe usw.) die gezielte Suche von Materialien innerhalb eines FEHLREFERENZ: Archivbestands FEHLREFERENZ-ENDE.
- FinProk
Finanzprokuratur
- FLD
Finanzlandesdirektion
- fol.
folio, Blatt
- Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft
Der 1962 infolge des 7. Rückstellungsgesetzes eingerichtete Fonds zur Abgeltung gewisser Ansprüche aus Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft diente dazu, auch jenen Personen Entschädigungen zukommen zu lassen, die in Unternehmen gearbeitet hatten, die 1949, als das 7. Rückstellungsgesetz erlassen worden war, nicht mehr existiert hatten.
- Francisco Franco
Der spanische General Francisco Franco (1892–1975) regierte Spanien von 1939 bis 1975 diktatorisch.
- Franziszeischer Kataster
Der Franziszeische Kataster (nach Franz I.) wurde von 1817 bis in die 1860er-Jahre für die gesamte Habsburgermonarchie zur Berechnung der Grundsteuer erstellt. Für jede Katastralgemeinde wurde ein Katasterplan mit Parzellenprotokoll angelegt. Die Nummern dieser Parzellen (Grundstücksnummern) wurden erst im Zuge der Anlegung des Katasters vergeben.
- FStN
Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
- Führervorbehalt
Der Führervorbehalt ist jenes – im Erlass des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers vom 18.6.1938 – Hitler zugesicherte Vorrecht, aus den sichergestellten und beschlagnahmten Kunstsammlungen eine Auswahl für sein in Linz geplantes "Führermuseum" sowie für öffentliche Museen und Sammlungen zu treffen.
- GA
Gauakt(en)
- Gau
Der Gau war territoriales Gliederungselement der NSDAP. Gauleiter, also Inhaber eines Parteiamts, waren oft auch Reichsstatthalter und damit Inhaber eines staatlichen Amts.
- GBA
Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz
- GBlÖ
Gesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark)
- Geheime Staatspolizei
Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) wurde 1933 als politische Polizei gegründet, dem Reichsministerium des Innern unterstellt und von Heinrich Himmler geleitet. Sie hatte unbeschränkte Machtbefugnisse und war deshalb ein gefürchtetes Machtinstrument der Nationalsozialisten. Für sie galt das allgemeine Polizeirecht nicht.
- Geltungsjuden
Geltungsjuden waren als Halbjuden eingestufte Personen (also Personen mit zwei jüdischen Großeltern), für die zusätzlich eines der folgenden Kriterien zutraf: Sie gehörten entweder einer Kultusgemeinde an oder waren mit einem jüdischen Ehepartner verheiratet. Geltungsjuden wurden von der nationalsozialistischen Gesetzgebung wie Volljuden behandelt. Der Begriff kommt zwar weder in den Nürnberger (Rasse-)Gesetzen noch in der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vor, war aber gebräuchlich. (Glaubensjuden)
- Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz
Die Funktion des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA) hatte Fritz Sauckel inne. Er war verantwortlich für die Deportation von etwa fünf Millionen ausländischen (Zwangs-)Arbeitskräften nach Deutschland und deren Einsatz in Industrie und Landwirtschaft.
- Generalgouvernement
Das Generalgouvernement ist jener Teil Polens, der von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzt, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliedert wurde. Es bestand von 1939 bis 1945.
- Genfer Konvention von 1929
Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und bilden eine wichtige Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Konvention von 1929 behandelt den Umgang mit Kriegsgefangenen.
- Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (RGBl I 1933, S. 175ff) diente der Verwirklichung der rassenpolitischen Ziele der NSDAP und der Gleichschaltung des öffentlichen Diensts. Sowohl Juden als auch politische Gegner sollten in den Ruhestand versetzt bzw. aus dem Dienst entlassen werden. Das Gesetz trat in der Form in Österreich nicht in Kraft, stattdessen wurde hier bald nach dem "Anschluss" die Berufsbeamtenverordnung erlassen.
- Gestapo
Geheime Staatspolizei
- Ghetto Lodz
Das Ghetto Lodz (deutsche Bezeichnung: Litzmannstadt) war das größte Ghetto in den dem Deutschen Reich eingegliederten polnischen Gebieten.
- Glaubensjuden
Glaubensjuden waren im NS-Jargon jene als Juden definierten Personen, die Mitglieder einer Kultusgemeinde waren. (Geltungsjuden)
- GP
Gesetzgebungsperiode
- Groß-Wien
Nach dem "Anschluss" wurden große Gebiete rund um Wien in das Gemeindegebiet der Stadt eingegliedert. Die Stadt bestand in der Folge aus 26 Bezirken RGBl I 1938, S. 1333. Im Jahr 1954 wurde Wien im Wesentlichen in den Grenzen von 1937 wiederhergestellt BGBl Nr. 110/1954.
- Grundbuch
Im Grundbuch – einem öffentlichen und von den Bezirksgerichten geführten – Verzeichnis sind alle Liegenschaften mit ihren wechselnden Eigentümern und Belastungen erfasst.
- GSF
General Settlement Fund
- Gutgläubiger Erwerb
Der gutgläubige Erwerb spielte im Kontext der Restitutionsgesetzgebung eine wichtige Rolle. Erwerber von arisierten Vermögenswerten waren von der Rückstellungspflicht befreit, wenn sie nachweisen konnten, dass sie zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht wissen konnten, dass es sich bei den Vermögenswerten um entzogenes Vermögen handelte, wenn sie also Objekte im guten Glauben (bona fide) erworben hatten. (mala fide)
- GZ
Geschäftszahl
- HG
Handelsgericht
- Hilfsfonds
Der Hilfsfonds wurde im Jahr 1956 BGBl Nr. 25/1956 eingerichtet und diente der Entschädigung von NS-Opfern, die ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Ausland hatten. Er wurde mit 550 Mio. öS dotiert und sah nach Alter und Gesundheitszustand der Antragsteller gestaffelte Einmalzahlungen an aus Österreich Vertriebene vor, die keinen Anspruch auf fortlaufende Leistungen aus dem Opferfürsorgegesetz hatten, weil sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr besaßen.
- Historikerkommission der Republik Österreich
Die Historikerkommission der Republik Österreich wurde 1998 vom Bundeskanzler und vom Vizekanzler sowie von den Präsidenten des National- und des Bundesrats eingesetzt. Ihr Mandat bestand darin, den Komplex Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen der Republik Österreich nach 1945 zu erforschen. Ende 2004 waren alle Berichte der Kommission veröffentlicht (online einsehbar unter: https://http://hiko.univie.ac.at).
- Hitlerjugend
Die Hitlerjugend (HJ) wurde 1926 auf dem 2. Reichsparteitag der NSDAP in Weimar als nationalsozialistische Jugendbewegung gegründet. Gegenüber anderen politischen oder konfessionellen Jugendorganisationen blieb die HJ während der Weimarer Republik noch eher unbedeutend. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wandelte sie sich infolge des Verbots sämtlicher konkurrierender Jugendverbände von einer Parteijugend zur Staatsjugend. (BdM)
- Hitlerjunge
Angehöriger der HJ
- HJ
Hitlerjugend
- Holocaust
Als Holocaust wird die Ermordung von 6 Mio. Menschen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze im NS-Regime als Juden galten, bezeichnet. Der im Englischen gebräuchliche Begriff bürgerte sich in den frühen 1980er-Jahren auch in den deutschsprachigen Ländern ein. In Israel und im Judentum wird eher der Ausdruck Shoah verwendet.
- HVO
Hauptverwaltungs- und Organisationsamt (NS-Bezeichnung für die Magistratsdirektion in Wien)
- IKG
Israelitische Kultusgemeinde
- Illegalität
Nach dem am 19.6.1933 durch den Bundeskanzler Engelbert Dollfuß ausgesprochenen Verbot der NSDAP im österreichischen Ständestaat (Verbotszeit) betätigten sich NSDAP-Anhänger illegal weiter. (Alte Kämpfer)
- IMI
Italienische Militärinternierte
- Israelitische Kultusgemeinde
Die Israelitischen Kultusgemeinden (IKG) sind die Organisationen der jüdischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.
- Italienische Militärinternierte
Nach dem Sturz Benito Mussolinis im Juli 1943 schloss die neue italienische Regierung einen Waffenstillstand mit den Alliierten und schied aus dem Bündnis mit dem Deutschen Reich aus. Für die von Deutschland daraufhin zwischen September und November 1943 entwaffneten und gefangen genommenen italienischen Soldaten wurde der Status der italienischen Militärinternierten (IMI) erfunden. Diesen Personen wurde der für Kriegsgefangene geltende internationale Schutz verweigert. Rund 600.000 Militärinternierte wurden in das Deutsche Reich und die besetzten Gebiete verschleppt und als Zwangsarbeiter eingesetzt.
- Jenische
Jenische sind eine wandernde ethnisch-soziale Gruppe ungeklärter Herkunft mit eigener Sprache.
- Jewish Agency
Die Jewish Agency ist die im Völkerbundsmandat für Palästina (Mandatsgebiet) vorgesehene Vertretung der Juden.
- Judenrat
Der Judenrat ist die von den Nationalsozialisten eingerichtete, mit Juden besetzte, machtlose Selbstverwaltung innerhalb der Ghettos des Generalgouvernements. Er wurde auch zur Vorbereitung der Deportationen herangezogen.
- Judenvermögensabgabe
Nach dem Novemberpogrom von 1938 wurde den deutschen Juden eine Zwangsabgabe von 1 Mrd. RM als "Sühneleistung" für "die feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk" auferlegt RGBl I 1938, S. 1579. Die Durchführungsverordnung RGBl I 1938, S. 1638ff regelte den Modus der Umlage dieser Summe auf alle jüdischen Bürger auf der Grundlage der Vermögensanmeldung vom Frühjahr 1938. Wer über mehr als RM 5.000 verfügte, musste bis zum 15.8.1939 20% dieses Vermögens an das Finanzamt abführen.
- Jugend-Alijah
Die Jugend-Alijah wurde 1933 von Recha Freier, der Gattin eines Berliner Rabbiners, gegründet. Diese jüdische Organisation (alijah: hebräisch für Aufstieg) versuchte, möglichst viele Kinder und Jugendliche aus dem Deutschen Reich vor allem nach Palästina in Sicherheit zu bringen. Es wurden etwa 21.000 Kinder und Jugendliche gerettet.
- Juliabkommen 1936
Das Juliabkommen ist ein Vertrag zwischen der österreichischen Regierung Schuschnigg und der deutschen Regierung Hitler v. 11.7.1936, in dem Deutschland versprach, die Souveränität Österreichs anzuerkennen und die Tausend-Mark-Sperre aufzuheben, und Österreich sich im Gegenzug verpflichtete, verhaftete Nationalsozialisten zu amnestieren.
- Juliputsch 1934
Der Juliputsch (vom 25.7.1934) gegen den österreichischen Ständestaat war der Versuch der Machtübernahme durch die NSDAP. Er gipfelte in der Ermordung von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und löste in Teilen Österreichs – besonders in Kärnten, in der Steiermark und in Salzburg – Kämpfe aus, die Machtübernahme scheiterte jedoch.
- JUVA
Judenvermögensabgabe
- Kanaltaler Optanten
Kanaltaler Optanten waren jene deutschsprachigen Bewohner des etwa zur Hälfte deutsch- und zur Hälfte slowenischsprachigen Kanaltals, die für eine Umsiedlung in das Deutsche Reich optierten. Das Kanaltal war nach dem Ende des Ersten Weltkriegs von Italien annektiert worden. Wie Südtirol war es Teil des sogenannten Vertragsgebiets, für das laut deutsch-italienischem Abkommen v. 21.10.1939 Option und Umsiedlung der Volksdeutschen durchgeführt werden sollten. Gemäß einer Anordnung von Heinrich Himmler sollten die Kanaltaler u.a. in Südkärnten angesiedelt werden.
- Kärntner Abwehrkämpferbund
Der 1955 gegründete Kärntner Abwehrkämpferbund besteht aus Veteranen und Nachkommen des Kärntner "Abwehrkampfs" gegen Gebietsansprüche Jugoslawiens nach dem Ersten Weltkrieg und pflegt dessen Tradition im deutschnationalen Sinne mit ausgesprochener Frontstellung gegen die slowenische Minderheit.
- Kärntner Heimatdienst
Gegründet 1920, ging der Kärntner Heimatdienst (KHD) 1924 als Teil der Propagandaorganisationen der im Aufbau befindlichen NSDAP im Kärntner Heimatbund (KHB) auf. 1957 wurde der KHD als Nachfolgeorganisation des Bunds heimattreuer Südkärntner (BHS) neu gegründet und nannte sich wie die Organisation von 1920 wieder Kärntner Heimatdienst.
- Katastralgemeinde
Katastralgemeinden (KG) sind die kleinsten – bereits im Grenzkataster und im Franziszeischen Kataster von 1817 benannten – Verwaltungseinheiten Österreichs. Ihr Gebiet muss sich nicht mit dem der politischen Gemeinden decken. Von besonderer Bedeutung sind sie im Grundbuch. Sämtlicher Grund und Boden des gesamten Staatsgebiets ist einer der rund 7.850 KGs zugeordnet, sämtliche KGs innerhalb eines Gerichtsbezirks werden in einem Bezirksgericht verwaltet. Die Kompetenz für Änderungen im KG-System (Grenzänderungen, Auflassungen, Neuschaffungen von KGs) liegen beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (siehe z.B. zu den Wiener Katastralgemeinden: http://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_Katastralgemeinden).
- KdF
Kraft durch Freude
- KG
Katastralgemeinde
- KHB
Kärntner Heimatbund
- KHD
Kärntner Heimatdienst
- Kirchenbeitragsgesetz
Das Kirchenbeitragsgesetz GBlÖ Nr. 543/1939 führte die Kirchensteuer in Österreich ein. (Religionsfonds)
- KL
Konzentrationslager
- KLA
Kärntner Landesarchiv
- Kommissarische Verwaltung
Die kommissarische Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs zwischen 1938 und 1945 durch einen kommissarischen Verwalter.
- Kommission für Provenienzforschung
Die Kommission für Provenienzforschung wurde im März 1998 – also vor Erlassung des Kunstrückgabegesetzes – vom BMUK eingesetzt. Sie hatte zunächst den Auftrag, zwischen 1938 und 1945 (bzw. danach) erworbene Kunst- und Kulturgegenstände sowie Restitutionen nach dem Zweiten Weltkrieg systematisch zu katalogisieren, um alle Fragen hinsichtlich der Besitzverhältnisse während der NS-Herrschaft und der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzuklären und auf Basis des vorhandenen Archivmaterials in den Sammlungen des Bundes und im Bundesdenkmalamt den Rechtstitel der Republik Österreich an diesen Gegenständen zu überprüfen. Später wurde die zu beachtende Zeitspanne auf die Zeit ab 30.1.1933 (Machtergreifung der Nationalsozialisten in Deutschland) ausgedehnt.
- Konkordat
Ein Konkordat ist ein Vertrag zwischen einem Staat und dem Heiligen Stuhl. Das Konkordat v. 5.6.1933 zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl trat am 1.5.1934 in Kraft und regelte die Rechte der Katholischen Kirche in Österreich.
- Kontrollabkommen
Das 1. Kontrollabkommen wurde am 4.7.1945, das zweite am 28.6.1946 von den Alliierten unterzeichnet. Die Abkommen regelten die (eingeschränkten) Befugnisse der österreichischen Bundesregierung. Das alliierte Kontrollsystem in Österreich bestand aus einem Alliierten Rat, einem Exekutiv-Komitee und vier von den beteiligten Regierungen ernannten Stäben. Es wurde in seiner Gesamtheit als "Alliierte Kommission für Österreich" bezeichnet.
- Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
Die Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste war eine von den Ländern und der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam finanzierte Einrichtung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt, deren Aufgabe darin bestand, Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen und kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern entgegenzunehmen und diese Kulturgüter – zwecks Auffindung und Identifizierung – im Internet zu dokumentieren. Die Koordinierungsstelle richtete 2001 die Lost Art Internet Datenbank ein (http://www.lostart.de). Seit 2015 werden die Aufgaben der Koordinierungsstelle von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wahrgenommen.
- KOVG
Kriegsopferversorgungsgesetz
- KPÖ
Kommunistische Partei Österreichs
- Kraft durch Freude
Als Unterorganisation der DAF hatte die NS-Organisation Kraft durch Freude (KdF) die Aufgabe, die Freizeit der deutschen Bevölkerung zu gestalten, zu überwachen und gleichzuschalten. Die Organisation bestand von 1933 bis 1945, wobei die meisten Operationen mit Beginn des Zweiten Weltkriegs eingestellt wurden. Mit dem Amt für Reisen, Wandern und Urlaub, das Land- und Seereisen veranstaltete, war die Organisation der größte Reiseveranstalter während der NS-Zeit.
- Kriegsverbrechergesetz
Die erste Fassung des Kriegsverbrechergesetzes (KVG) StGBl Nr. 32/1945 wurde von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. Das Gesetz trat am 29.6.1945 in Kraft. Bereits am 18.10.1945 wurde eine Ergänzung StGBl Nr. 199/1945 beschlossen. Für die Ahndung der im Gesetz angeführten Verbrechenstatbestände wurden die Volksgerichte eingerichtet. 1947 wurden das KVG und das Verbotsgesetz mit anderen – Nationalsozialisten betreffenden – Bestimmungen zum Nationalsozialistengesetz BGBl Nr. 25/1947 zusammengefasst.
- Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg (Nürnberger Prozess)
Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse bestanden aus verschiedenen Prozessen. Im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden erstmals in der Geschichte Politiker und Militärs sowie führende Personen aus der Wirtschaft persönlich für die Planung und Durchführung eines Angriffskriegs und für den Massenmord an Menschen in Konzentrations- und Vernichtungslagern zur Verantwortung gezogen. Die Verhandlung fand vor dem eigens für den Prozess einberufenen Internationalen Militärgerichtshof (IMG) statt und dauerte vom 14.11.1945 bis zum 1.10.1946. Die Folgeprozesse – u.a. gegen Ärzte, Juristen und führende Personen aus der Wirtschaft – fanden ebenfalls in Nürnberg statt. Wegen des beginnenden Kalten Kriegs wurden mit diesen Prozessen aber nur amerikanische Militärgerichte befasst.
- Kripo
Kriminalpolizei
- Kunstrückgabebeirat
Der Kunstrückgabebeirat ist ein mit dem Kunstrückgabegesetz beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtetes Gremium, das dem Ministerium nach Vorarbeiten der Kommission für Provenienzforschung gegebenenfalls die Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus dem Eigentum des Bundes empfiehlt.
- Kunstrückgabegesetz
Das Kunstrückgabegesetz BGBl Nr. 117/2009 bildet die Grundlage für die Rückgabe von entzogenen Kunstwerken, die sich im Besitz der Republik Österreich befinden. Die erste Fassung des Gesetzes BGBl Nr. 181/1998 wurde infolge der Beschlagnahme von zwei Schiele-Gemälden aus der Sammlung Leopold in New York erlassen.
- Kurrentschrift
Kurrent ist eine alte Form der Schreibschrift, die im deutschen Sprachraum bis etwa zur Mitte des 20. Jahrhunderts gebräuchlich war, siehe https://austria-forum.org/af/AustriaWiki/Deutsche_Kurrentschrift.
- KVG
Kriegsverbrechergesetz
- KVSG
Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz
- Landkriegsordnungen
Die Landkriegsordnungen, die auf den beiden Haager Friedenskonferenzen der Jahre 1899 und 1907 zwischen den damals wichtigsten Mächten getroffenen kriegsvölkerrechtlichen Vereinbarungen, bilden bis heute einen zentralen Teil des humanitären Völkerrechts.
- Landtafel
Landtafeln sind Register, in denen in den österreichischen Ländern seit dem Mittelalter der adelige Grundbesitz verzeichnet wurde. Auch nach der Einführung des Grundbuchs wurden diese Verzeichnisse weitergeführt, sodass man für die Zeit von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn der 1980er-Jahre (Grundbuchumstellungsgesetz v. 27.11.1980) für bestimmte Liegenschaften die Überlieferung in der Landtafel berücksichtigen muss.
- LG
Landesgericht
- LGBl
Landesgesetzblatt
- LGSt
Landesgericht für Strafsachen
- LGZRS
Landesgericht für Zivilrechtssachen
- Liegenschaft
Eine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, sie kann bebaut oder unbebaut sein, sie ist im Grundbuch unter einer Einlagezahl verzeichnet.
- Lost Art Internet Datenbank
Die Lost Art Internet Datenbank wurde 2001 von der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste eingerichtet und wird seit 2015 von der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste betrieben (http://www.lostart.de).
- MA
Magistratsabteilung
- MADion
Magistratsdirektion
- Mag. Abt.
Magistratsabteilung
- mala fide
in böser Absicht, trotz besseren Wissens (Gutgläubiger Erwerb)
- Mandatsgebiet
1920 erhielt Großbritannien vom Völkerbund das Mandat zur Verwaltung des früher zum Osmanischen Reich gehörenden Territoriums Palästina. Palästina umschloss die Gebiete des heutigen Staats Israel, den Gazastreifen, das Westjordanland, Teile der Golanhöhen sowie das Königreich Jordanien. Mithilfe des Mandats, das am 24.7.1922 ratifiziert wurde, sollte die "Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina" erreicht werden.
- Märzpogrom
Als Märzpogrom werden die Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen im Gefolge des "Anschlusses" im März 1938 bezeichnet.
- Matrikel
Matrikel (oder: Matriken) sind Verzeichnisse von Personen. Dazu gehören z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbematriken, aber etwa auch Verzeichnisse von Studierenden an einer Universität.
- Mauerbach-Auktion
Das Bundesgesetz v. 4.8.1995, mit dem das 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz geändert wurde BGBl Nr. 515/1995, regelte den Umgang mit jenen seit Kriegsende unter der Verwaltung des Bundesdenkmalamts in der niederösterreichischen Kartause Mauerbach gelagerten rund 8.000 Kunst- und Kulturgegenständen, die jüdischen Familien während der NS-Zeit geraubt worden waren –Familien, die bzw. deren Nachkommen nach 1945 nicht mehr ausfindig gemacht werden konnten. Dieses "herrenlose Gut" sollte durch eine freiwillige öffentliche Versteigerung veräußert und der Erlös für bedürftige Holocaust-Opfer verwendet werden. Zu diesem Zweck wurden die Kunstgegenstände dem Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs übertragen. Das Auktionshaus Christie’s führte die Versteigerung Ende Oktober 1996 im Museum für angewandte Kunst durch und konnte dem damals gegründeten International Steering Committee etwa 120 Mio. öS als finanzielle Basis des Mauerbach-Fonds übergeben.
- Minderbelastetenamnestie
Ehemalige Nationalsozialisten mussten sich nach 1945 registrieren lassen. Von den 556.000 von dieser Registrierungspflicht betroffenen Personen galten rund 460.000 aufgrund einer geringeren Verstrickung in das NS-System als minderbelastet BGBl Nr. 25/1947. Zunächst waren alle registrierten Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Im April 1948 beschloss der Nationalrat eine Amnestie der Minderbelasteten BGBl Nr. 99/1948, die kurz darauf vom Alliierten Rat genehmigt wurde. Dadurch waren 90% der registrierten Nationalsozialisten nicht mehr von Entnazifizierungsmaßnahmen betroffen.
- Morzinplatz
Das Hotel Metropol an der Adresse Morzinplatz 4 war 1938–1945 Sitz der Gestapo in Wien.
- Mosaisch
jüdischen Glaubens
- Moskauer Deklaration
Anlässlich der Moskauer Außenministerkonferenz (19.–30.10.1943) verfassten die Außenminister Großbritanniens, der USA und der UdSSR eine Erklärung über Österreich: Als erstes Land, das der Angriffspolitik Hitlers zum Opfer gefallen sei, sollte Österreich von der deutschen Herrschaft befreit werden. Österreich wurde an seine Mitverantwortung für die Teilnahme am Krieg erinnert. Das französische Komitee der Nationalen Befreiung schloss sich am 16.11.1943 dieser Deklaration an.
- MRP
Ministerratsprotokoll
- Münchner Abkommen
Das Münchner Abkommen wurde von Großbritannien, Frankreich, Italien und dem Deutschen Reich in der Nacht zum 30.9.1938 unterzeichnet. Vertreter der Tschechoslowakischen Republik waren nicht eingeladen. Der britische Premier Neville Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier gaben – unter Vermittlung des italienischen Diktators Benito Mussolini, den Hermann Göring eingeschaltet hatte – zur Lösung der Sudetenkrise Hitler ihre Zustimmung zur Eingliederung des zur Tschechoslowakischen Republik gehörenden Sudetenlands (dessen Bevölkerung überwiegend deutschsprachig war) in das Deutsche Reich.
- NA
(US-amerikanische) National Archives
- Napola
Die Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (amtlich: NPEA, volkstümlich: Napola) waren jene Internatsoberschulen, die nach der Machtergreifung 1933 als "Gemeinschaftserziehungsstätten" gegründet wurden. Die Schüler sollten die kommende Führergeneration der Deutschen bilden.
- Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist ein 1995 durch das Nationalfondsgesetz geschaffener Fonds zur Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus.
- Nationalfondsgesetz
Der Nationalfonds BGBl Nr. 432/1995 wurde geschaffen, um Opfern des Nationalsozialismus österreichischer Herkunft eine Entschädigung zu gewähren. Jeweils öS 70.000 sollten als symbolische Geste jenen Menschen zugute kommen, die zwischen 1938 und 1945 aus politischen Gründen, aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder als "Asoziale" verfolgt gewesen waren.
- Nationalsozialistengesetz
Das Nationalsozialistengesetz BGBl Nr. 25/1947 novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 BGBl Nr. 13/1945 (Achtung Referenz falsch!!!)). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein.
- Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) wurde 1932, zunächst als lokaler Selbsthilfeverein, in Berlin gegründet und fungierte später als Trägerin der Wohlfahrtspolitik im NS-Staat. Mit ihren ständig expandierenden Wohlfahrtseinrichtungen, Gesundheitsprogrammen und sozialpolitischen Initiativen trug sie wesentlich zur propagandistischen Selbstdarstellung des NS-Regimes bei. Die nach der Deutschen Arbeitsfront zweitgrößte Massenorganisation des Deutschen Reichs zählte 1943 rund 17 Mio. Mitglieder.
- Naturalrestitution (in rem restitution)
Naturalrestitution (in rem restitution) meint Rückstellung entzogenen Vermögens in natura.
- NB
Nationalbibliothek, Bezeichnung der Österreichischen Nationalbibliothek zwischen 1938 und 1945
- Nichtigkeitsgesetz
Das Nichtigkeitsgesetz BGBl Nr. 106/1946 bildete die Basis für die später erlassenen Rückstellungsgesetze. Es erklärte sämtliche Rechtsgeschäfte, die zwischen 1938 und 1945 abgeschlossen worden waren, für ungültig, wenn damit ein Vermögensentzug durchgeführt worden war.
- Niederdonau
Niederdonau war jene NS-Verwaltungseinheit, die das heutige Bundesland Niederösterreich sowie das nördliche Burgenland (Bezirke Neusiedl, Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf) sowie ab 1939 die Bezirke Südmährens (Nikolsburg, Znaim und Neubistritz) umfasste.
- NL
Nachlass
- NÖLA
Niederösterreichisches Landesarchiv
- Novemberpogrom
Als Novemberpogrom oder Reichskristallnacht werden die nationalsozialistischen Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung in der Nacht vom 9. auf den 10.11.1938 bezeichnet.
- NR
Nationalrat
- NS-Amnestie 1957
Knapp zwei Jahre, nachdem Österreich seine Souveränität wiedererlangt hatte, kam es zur sogenannten NS-Amnestie 1957: Der Nationalrat beschloss das BV-G v. 14.3.1957, womit Bestimmungen des Nationalsozialistengesetzes BGBl Nr. 25/1947 abgeändert oder aufgehoben wurden BGBl Nr. 82/1957. § 13 Absatz 2 des Gesetzes hob das Kriegsverbrechergesetz (KVG) auf. Eine nach dem KVG strafbare Handlung sollte nur noch dann verfolgbar sein, wenn sie auch unter eine andere strafgesetzliche Vorschrift fiel. Die in einigen Tatbeständen des KVG enthaltenen Tatbestände nach dem Strafgesetz waren aber wegen der besonderen Umstände ihrer Begehung meist wesentlich schwieriger nachzuweisen als die Delikte des KVG. In der Folge kam es daher immer häufiger zu Freisprüchen von Tätern, die während der NS-Herrschaft Gewaltverbrechen begangen hatten.
- NS-Arbeitserziehungslager
NS-Arbeitserziehungslager waren KZ-ähnliche Straflager für Personen, die wegen (oft nur geringfügiger) Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin inhaftiert wurden.
- NS-Frauenschaft
Die NS-Frauenschaft (NSF) war die Frauenorganisation der NSDAP. Sie entstand im Oktober 1931 als Zusammenschluss mehrerer deutschnationaler und nationalsozialistischer Frauenverbände. Sie unterstand der NSDAP-Reichsleitung. Mädchen und junge Frauen fielen in die Zuständigkeit des BdM.
- NS-Kulturgemeinde
Die NS-Kulturgemeinde ging 1934 aus dem vom frühen Chefideologen der NSDAP Alfred Rosenberg gegründeten "Kampfbund für deutsche Kultur" hervor und wurde der NS-Freizeitorganisation Kraft durch Freude eingegliedert.
- NS-Reichskriegerbund
Der NS-Reichskriegerbund wurde 1938 als nationalsozialistischer Soldaten- und Veteranenverband gegründet.
- NSDAP
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
- NSF
NS-Frauenschaft
- NSKK
Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps
- NSV
Nationalsozialistische Volkswohlfahrt
- Nürnberger (Rasse-)Gesetze
Als Nürnberger Gesetze werden zwei Gesetze bezeichnet, die auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP verabschiedet wurden und als zentrale juristische Bausteine der antisemitischen Ideologie des NS-Systems gelten: das Reichsbürgergesetz und das sogenannte Blutschutzgesetz. Das Reichsbürgergesetz RGBl I 1935, S. 1146 führte eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Reichsbürgern ein. Reichsbürger konnten nur Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" sein. In der 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz RGBl I 1935, S. 1333f wurde definiert, wer im NS-Staat als Jude zu gelten hatte. Das Blutschutzgesetz RGBl I 1935, S. 1146f (Achtung Referenz falsch!!!)) verbot u.a. die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. In Österreich wurden die Nürnberger Gesetze am 20.5.1938 in Kraft gesetzt GBlÖ Nr. 150/1938.
- Oberfinanzpräsident
Die Oberfinanzpräsidenten (OFP) waren – analog zu den österreichischen Finanzlandesdirektionen – die maßgeblichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung in den Ländern und die vorgesetzten Behörden der lokalen Finanzämter. Zwei ihrer Dienststellen – die Devisenstellen und die Vermögensverwertungsstellen – hatten mit der Überwachung und Verfolgung von Juden und der Einziehung und Verwertung ihres Vermögens zu tun.
- Oberste Rückstellungskommission
Die Oberste Rückstellungskommission (ORK) ist die beim OGH angesiedelte 3. Instanz im Rückstellungsverfahren. (3. Rückstellungsgesetz)
- Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist die Zwangsverwaltung eines Betriebs nach 1945 StGBl Nr. 9/1945.
- OFG
Opferfürsorgegesetz
- OFP
Oberfinanzpräsident
- OGH
Oberster Gerichtshof
- OLG
Oberlandesgericht
- OLGR
Oberlandesgerichtsrat
- ÖNB
Österreichische Nationalbibliothek
- OÖLA
Oberösterreichisches Landesarchiv
- Opferausweis
Der Opferausweis ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer Entschädigungen – in einem jedoch viel geringeren Ausmaß als die Amtsbescheinigung – garantierte.
- Opferfürsorge
Das Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich BGBl Nr. 183/1947. Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung)
- Opferthese
Ausgehend von der Moskauer Deklaration von 1943 und festgeschrieben in der Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs v. 27. April 1945 StGBl Nr. 1/1945, wurde der "Anschluss" von 1938 als "militärische kriegsmäßige Besetzung des Landes" bezeichnet. Die österreichische Bevölkerung wurde in dieser Lesart unschuldig in den von Deutschland angestrengten Krieg geführt. Das Selbstbild als Opfer und die Ablehnung jeglicher Verantwortung wurden zu Eckpfeilern des nationalen Selbstverständnisses in der Zweiten Republik.
- Optanten
Als Optionszeit wird in Südtirol die Phase zwischen 1939 und 1943 bezeichnet, in welcher die nicht italienischsprachigen Südtiroler sich entweder für die "Option für Deutschland" entschieden und das Land verließen ("Optanten") oder in Südtirol blieben und ihre Sprache und Kultur aufgeben mussten ("Dableiber"). Wie Südtirol war auch das nach dem Ende des Ersten Weltkriegs von Italien annektierte Kanaltal südlich von Kärnten, etwa zur Hälfte deutsch- und zur Hälfte slowenischsprachig, Teil des sogenannten Vertragsgebiets, für das laut deutsch-italienischem Abkommen v. 21.10.1939 die Option und Umsiedlung der Volksdeutschen durchgeführt werden sollte. Gemäß einer Anordnung von Heinrich Himmler sollten die Kanaltaler u.a. in Südkärnten angesiedelt werden (siehe auch: Kanaltaler Optanten).
- Optionsrecht
Nach dem Zerfall der Monarchie konnten Personen, die über 18 Jahre alt waren und ihre österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Heimatberechtigung in einem Gebiet, das nicht mehr zu Österreich gehörte, verloren hatten, innerhalb einer bestimmten Frist für die österreichische Staatsbürgerschaft optieren (Wabersche Optionspraxis). Österreichischen Staatsbürgern, die von dieser Option Gebrauch gemacht hatten und als Juden galten, konnte in der NS-Zeit die Staatsbürgerschaft entzogen werden RGBl I 1939, S. 1235.
- Oral History
Oral History ist eine geschichtswissenschaftliche Methode, die sich auf die Befragung von Zeitzeugen stützt.
- ORK
Oberste Rückstellungskommission
- ÖStA
Österreichisches Staatsarchiv
- Ostarbeitererlasse
Die Ostarbeitererlasse wurden am 2.2.1942 vom Reichssicherheitshauptamt erlassen. Sie dienten der Umsetzung des rassistischen Prinzips der Unterteilung in "Herren-" und "Untermenschen" in der Praxis des "Arbeitseinsatzes" von Zwangsarbeitern.
- Österreichische Kontrollbank für Industrie und Handel AG
Die Österreichische Kontrollbank für Industrie und Handel war ab Sommer 1938 unter der Leitung von Walther Kastner die zentrale Einrichtung zur Arisierung von Großbetrieben. Die Arisierung kleinerer Unternehmen führte die Vermögensverkehrsstelle durch.
- Österreichische Landesregierung
Am 15.3.1938 wurde die österreichische Regierung auf Erlass Hitlers unter Wegfall des Bundesministers für Landesverteidigung und Justiz in eine österreichische Landesregierung unter der Führung Arthur Seyß-Inquarts umgewandelt.
- Österreichische Legion
Die Österreichische Legion ist eine paramilitärische Einheit der SA, in der sich die aufgrund des Verbots der NSDAP in Österreich im Jahr 1933 nach Deutschland geflüchteten Nationalsozialisten sammelten.
- Ostmark
Im NS-Sprachgebrauch wurde die Bezeichnung "Österreich" bereits 1938 durch den Begriff "Ostmark" ersetzt. Mit der Verabschiedung des Ostmarkgesetzes RGBl I 1939, S. 777ff im April 1939 wurde dieser Begriff amtlich. Er wurde 1942 aber wieder abgeschafft und durch die Sammelbezeichnung "Donau- und Alpenreichsgaue" ersetzt. Mit dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich am 13.3.1938 wurde Österreich als "Land Österreich" zu einem Verwaltungssprengel des Deutschen Reichs und letztlich zu einer sich in Liquidation befindlichen Verwaltungseinheit. Die Liquidation war mit Ende März 1940 abgeschlossen. Ab 1.4.1940 gab es nur mehr die aus den ehemaligen Bundesländern hervorgegangenen Reichsgaue.
- Pariser Konferenz
Die Pariser Konferenz (23.5.–20.6.1949) war die letzte Konferenz des Rats der Außenminister, den die Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs geschaffen hatten, um regelmäßig über die Behandlung Deutschlands zu beraten. Im Rahmen der Konferenz wurde auch über den österreichischen Staatsvertrag verhandelt. Dabei wurde festgelegt, dass Österreich seine Unabhängigkeit in den Grenzen von 1937 wieder erhalten solle. Außerdem kam es zu einer Regelung der Frage des Deutschen Eigentums.
- Partisan
Ein Partisan ist ein bewaffneter, aber keiner regulären Streitkraft angehörender Kämpfer.
- Passivlegitimation
Die Passivlegitimation ist die sachliche Berechtigung (bzw. Verpflichtung) des Beklagten im Zivilprozess (bzw. des Antragsgegners im Rückstellungsverfahren), die eigenen Rechte geltend zu machen.
- PDion
Polizeidirektion
- Pg.
Parteigenosse, Mitglied der NSDAP
- phonetisch
In einer phonetischen (lautlichen) Ordnung werden ausspracheähnliche Laute unter einem Buchstaben zusammengefasst (z.B. B und P unter B), um Fehler bei Unsicherheiten und wechselnden Schreibweisen zu neutralisieren.
- Polenerlasse
Die Polenerlasse, am 8.3.1940 erlassene Richtlinien zur Behandlung der polnischen Fremdarbeiter in Deutschland, lieferten u.a. die Grundlagen für die rassistische Polenpolitik.
- Potsdamer Konferenz
Im Zuge der Potsdamer Konferenz kam es zum Abkommen der Alliierten v. 2.8.1945 über Deutschland und seine Stellung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg.
- Prominententransport
Als Prominententransport wird der erste Transport mit österreichischen Häftlingen in das KZ Dachau am 1.4.1938 bezeichnet.
- Provenienzforschung
Provenienzforschung ist Forschung zum Zweck der Klärung der Herkunft und der ehemaligen Eigentumsverhältnisse von Kunst- und Kulturgütern in Museen und Sammlungen.
- Putsch 1923
Im Hitler- (oder Hitler-Ludendorff-)Putsch versuchten Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere Putschisten am 8. und 9.11.1923 in München, die Regierungsmacht an sich zu reißen. Der Versuch der Machtübernahme scheiterte allerdings.
- RA
Rechtsanwalt
- RAD
Reichsarbeitsdienst
- Ravensbrück
Das KZ Ravensbrück war ein Konzentrationslager für Frauen nördlich von Berlin.
- Regeln des redlichen Verkehrs
In den Verfahren nach dem 3. Rückstellungsgesetz hatten die Rückstellungskommissionen u.a. zu entscheiden, ob ein Vermögenstransfer zwischen 1938 und 1945 "im Übrigen den Regeln des redlichen Verkehrs" entsprochen habe. Wurde dies bejaht, konnten die Antragsgegner im Rückstellungsverfahren den Kaufpreis, den sie bezahlt hatten, von den Antragstellern ganz oder teilweise zurückfordern.
- Reichsarbeitsdienst
Der Reichsarbeitsdienst (RAD) wurde 1935 im Deutschen Reich eingeführt. Dem Reichsinnenministerium angegliedert und ursprünglich eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, war der RAD – indem er Jugendliche in Arbeitslager zusammenfasste und militärisch ausbildete – bald auch Instrument der nationalsozialistischen Erziehungsarbeit. Seine Ableistung war Pflicht.
- Reichsfilmkammer
Die Reichsfilmkammer war eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer RGBl I 1933, S. 661ff.
- Reichsfluchtsteuer
Die Reichsfluchtsteuer wurde 1931 von der Weimarer Republik als Steuer gegen Kapitalflucht ins Ausland eingeführt RGBl I 1931, S. 699ff. Zunächst wurde von Auswanderern, die über ein Vermögen von mehr als RM 200.000 bzw. über ein Jahreseinkommen von mehr als RM 20.000 verfügten, ein Viertel des Vermögens eingefordert. Nach mehreren Verordnungen durften schließlich ab September 1934 im Fall einer Emigration nur noch RM 10 ohne Genehmigung mitgeführt werden.
- Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei
Seit 1929 Führer der SS, erhielt Heinrich Himmler 1933/34 die Leitung der Politischen Polizeibehörden in den einzelnen deutschen Ländern. 1936 wurde er zum "Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei", wobei sich in diesem Titel seine Doppelfunktion als Parteifunktionär (Reichsführer SS) und staatlicher Amtsträger (Chef der deutschen Polizei) ausdrückte. Himmler behielt diese Funktion auch nach seiner Ernennung zum Reichsinnenminister im Jahr 1943.
- Reichsgau
Der Reichsgau war eine Verwaltungseinheit des Deutschen Reichs zwischen 1939 und 1945. (Gau)
- Reichskammer der bildenden Künste
Die Reichskammer der bildenden Künste war eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer RGBl I 1933, S. 661ff.
- Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKFDV) war ein dem Reichsführer SS Heinrich Himmler auf Basis des Führererlasses v. 7.10.1939 verliehener Titel. In dieser Funktion zog Himmler einen großen Teil der Kompetenzen zur ethnischen Neuordnung Europas an sich und organisierte v.a. die Eindeutschung und Umsiedlung von Volksdeutschen sowie die Enteignung und Aussiedlung von Polen und Juden aus dem Generalgouvernement. Viele Volksdeutsche verbrachten daraufhin Jahre in den Lagern der Volksdeutschen Mittelstelle.
- Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich
Das Amt des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich war eine neu geschaffene politische Funktion, in der Josef Bürckel v. 23.4.1938 bis zum 31.3.1940 mit der Aufgabe betraut war, die Ostmark politisch, wirtschaftlich und kulturell völlig in das Deutsche Reich einzugliedern. (Wiedervereinigungsgesetz, Anschluss)
- Reichskriegerführer
Vorsitzender des NS-Reichskriegerbunds
- Reichskulturkammer
Die Reichskulturkammer wurde am 22.9.1933 per Gesetz RGBl I 1933, S. 661ff als Körperschaft öffentlichen Rechts gegründet. Sie war als Dachorganisation für sieben Einzelabteilungen (Reichsfilm-, Reichsmusik-, Reichstheater-, Reichspresse-, Reichsrundfunk-, Reichsschrifttumskammer und Reichskammer der bildenden Künste) zuständig.
- Reichsmusikkammer
Die Reichsmusikkammer war eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer RGBl I 1933, S. 661ff.
- Reichsnährstand
Im Reichsnährstand waren im NS-Staat zwischen 1933 und 1945 alle landwirtschaftlichen Erzeuger sowie die – deren Erzeugnisse verteilenden und verarbeitenden – Betriebe zwangsweise zusammengefasst.
- Reichsschrifttumskammer
Die Reichsschrifttumskammer war eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer RGBl I 1933, S. 661ff.
- Reichssicherheitshauptamt
Am 27.9.1939 vom Reichsführer SS Heinrich Himmler durch Zusammenlegung von Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst gegründet, bildete das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) eines von zwölf Hauptämtern der SS.
- Reichsstatthalter
Der Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau)
- Reichstheaterkammer
Die Reichstheaterkammer war eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer RGBl I 1933, S. 661ff.
- Reichsvertretung der deutschen Juden
Am 17.9.1933 mit Sitz in Berlin gegründet, sollte die Reichsvertretung der deutschen Juden – der Dachverband der jüdischen Organisationen und israelitischen Landesverbände – die politische Vertretung der deutschen Juden gegenüber den NS-Behörden übernehmen und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Deutschland wahrnehmen.
- Religionsfonds
Der Religionsfonds war ein rechtliches Gebilde des österreichischen Staatskirchenrechts und u.a. aus dem Vermögen der 1782 von Joseph II. aufgehobenen Klöstern gespeist. Der Fonds, der der Abdeckung kirchlicher Personal- und Sachkosten diente, wurde 1938 aufgelöst und durch den 1939 eingeführten Kirchenbeitrag ersetzt. (Kirchenbeitragsgesetz)
- Repertorien
Ein Repertorium ist ein schriftliches Verzeichnis der Archivalien eines FEHLREFERENZ: Archivbestands FEHLREFERENZ-ENDE.
- Republikanischer Schutzbund
Der Republikanische Schutzbund war die paramilitärische Organisation der österreichischen Sozialdemokratischen Partei in der Ersten Republik.
- Rest-Tschechoslowakei
Die Rest-Tschechoslowakei war jener Teil der Tschechoslowakei, der nach dem Münchner Abkommen v. 29.9.1938, das die Besetzung des Sudetenlands durch das Deutsche Reich ermöglichte, übergeblieben war.
- Restitution
Der aus dem Englischen kommende Begriff "Restitution" für Rückstellung bürgerte sich seit den 1990er-Jahren auch im deutschen Sprachraum ein.
- RG
Reichsgesetz
- RGBl
Reichsgesetzblatt
- RK
Rückstellungskommission
- RKFDV
Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums
- ROK
Rückstellungsoberkommission
- Roma und Sinti
"Roma und Sinti" ist der Oberbegriff für eine Reihe ethnisch miteinander verwandter, ursprünglich aus Indien stammender Bevölkerungsgruppen, die ab dem 15. Jahrhundert in verschiedenen Einwanderungswellen nach Europa gelangten und heute in vielen europäischen Ländern eine ethnische Minderheit stellen. Die im Alltagssprachgebrauch "Zigeuner" genannten Personen wurden in Österreich 1993 als eigene Volksgruppe anerkannt.
- RSHA
Reichssicherheitshauptamt
- RSHA
Reichssicherheitshauptamt
- RStAG
Rückstellungsanspruchsgesetz
- RStG
Rückstellungsgesetz
- RStGB
Reichsstrafgesetzbuch
- Rückgabe
Als Rückgabe ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1933 und 1938 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Ständestaat, 1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz)
- Rückgabegesetze
Die Rückgabegesetze (1. Rückgabegesetz, 2. Rückgabegesetz, 3. Rückgabegesetz) wurden zwischen 1947 und 1949 geschaffen, um vermögensrelevante Schäden aus der Zeit zwischen 1933 und 1938 abzugelten.
- Rückstellung
Als Rückstellung ist im strengen Wortsinn der österreichischen Gesetze die Zurückgabe von zwischen 1938 und 1945 entzogenen Vermögenswerten zu verstehen. (Rückstellungsgesetze)
- Rückstellungsanspruchsgesetz
Es gab insgesamt drei Rückstellungsanspruchsgesetze (RStAG): 1. Rückstellungsanspruchsgesetz, 2. Rückstellungsanspruchsgesetz, 3. Rückstellungsanspruchsgesetz.
- Rückstellungsgesetz
Es gab nach 1945 in Österreich insgesamt sieben Rückstellungsgesetze (RStG). Das wichtigste war das 3. Rückstellungsgesetz (siehe auch 1. Rückstellungsgesetz, 2. Rückstellungsgesetz, 4. Rückstellungsgesetz, 5. Rückstellungsgesetz, 6. Rückstellungsgesetz, 7. Rückstellungsgesetz).
- Rückstellungskommissionen
Rückstellungskommissionen (RK) waren in 1. Instanz zuständig für die Vollziehung des 3. Rückstellungsgesetzes BGBl Nr. 54/1947. Das Gesetz regelte die Ansprüche auf entzogenes Vermögen, das sich in privater Hand befand. Nach diesem 3. Rückstellungsgesetz wurde der zahlenmäßig größte Anteil der Rückstellungsverfahren durchgeführt.
- Rückstellungsoberkommission
Die Rückstellungsoberkommission (ROK) ist die beim Oberlandesgericht angesiedelte 2. Instanz im Rückstellungsverfahren. (3. Rückstellungsgesetz)
- SA
Sturmabteilung
- Sammelklage
Bei einer Sammelklage (Gruppenklage, class action) klagt eine Vielzahl von Klägern gegen einen Beklagten oder mehrere Beklagte. In den USA weit verbreitet, ist die Einbringung einer Sammelklage in Österreich in dieser Form nicht möglich.
- Sammelstellen
Durch das Auffangorganisationsgesetz BGBl Nr. 73/1957 wurden 1957 zwei Sammelstellen eingerichtet: Die Sammelstelle A diente der Einbringung von Rückstellungsanträgen für erbloses Vermögen jüdischer Personen. Die Sammelstelle B diente der Einbringung von Rückstellungsanträgen für erbloses Vermögen nicht-jüdischer Personen. Die Sammelstellen waren auch für die Verwertung des erblosen Vermögens zuständig. Zur Durchführung ihrer Tätigkeiten stellten sie selbsttätig umfangreiche Recherchen an, dieses Material ist bis heute erhalten.
- Schiedsinstanz
Die Schiedsinstanz wurde durch das Entschädigungsfonds-Gesetz zur Entscheidung über Anträge auf Naturalrestitution geschaffen.
- Schuschnigg
Kurt Schuschnigg war nach der Ermordung von Engelbert Dollfuß von 1934 bis 1938 österreichischer Bundeskanzler. (Ständestaat)
- Schutzhaft
Die Schutzhaft, eine sicherheitspolizeiliche Repressivmaßnahme, die keinerlei richterlicher oder rechtsstaatlicher Kontrolle unterlag und eine zeitlich unbegrenzte Inhaftierung verdächtiger Personen erlaubte, wurde eines der wichtigsten Instrumente zur Festigung des NS-Regimes.
- Schutzstaffel
Die Schutzstaffel (SS) war eine eigenständige paramilitärische Organisation innerhalb der NSDAP, deren Teilorganisationen maßgeblich am Holocaust beteiligt waren. (SA)
- SD
Sicherheitsdienst
- Seyß-Inquart
Arthur Seyß-Inquart war Bundeskanzler der letzten österreichischen Regierung (11.–13.3.1938) vor dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich.
- Shoah
Als Shoah wird die Ermordung von 6 Mio. Menschen, die im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze im NS-Regime als Juden galten, bezeichnet. Neben diesem in Israel und im Judentum gebräuchlichen Begriff wird auch der Ausdruck Holocaust verwendet.
- Sicherheitsdienst
Die Aufgabe des Sicherheitsdiensts (SD) des Reichsführers SS bestand darin, die Gegner der NSDAP zu überwachen und Gefahren von der Partei abzuwenden. 1934 wurde der SD zum alleinigen Nachrichtendienst der Partei erklärt, 1937 eine Aufgabenteilung zwischen Gestapo und SD vorgenommen.
- Sicherheitspolizei
Die Sicherheitspolizei (Sipo) entstand aus dem Zusammenschluss der Politischen Polizei (Gestapo) und der Kriminalpolizei (Kripo). An ihrer Spitze stand der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler.
- Sipo
Sicherheitspolizei
- SLA
Salzburger Landesarchiv
- Sonderauftrag Linz
Der Sonderauftrag Linz war ein NS-Projekt mit dem Ziel, in Linz ein zentrales Kunstmuseum ("Führermuseum") einzurichten. Die Leiter des "Sonderauftrags", Hans Posse und Heinrich Voss, waren mit weitreichenden Kompetenzen zur Akquirierung von Kunstgegenständen ausgestattet. (Führervorbehalt)
- Sozialistische Freiheitskämpfer
Sozialistische Freiheitskämpfer sind die Mitglieder des 1947 gegründeten Bunds sozialistischer Freiheitskämpfer (heute: Bund Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und aktiver AntifaschistInnen).
- Sperrkonto
Auf (Auswanderer-)Sperrkonten wurden Erlöse aus Zwangsverkäufen infolge von Arisierungen einbezahlt. Die Verkäufer hatte keinen Zugriff auf das Geld. Die Finanzverwaltung zog von den Erlösen außerdem die Judenvermögensabgabe und im Falle einer Auswanderung die Reichsfluchtsteuer ab.
- SS
Schutzstaffel
- Staatskommissar in der Privatwirtschaft
Staatskommissar in der Privatwirtschaft war die Funktionsbezeichnung des Leiters der Vermögensverkehrsstelle Walter Rafelsberger.
- Staatsvertrag von St. Germain
Der Vertrag von St. Germain v. 10.9.1919 traf Regelungen über die Auflösung Österreich-Ungarns. Artikel 80 regelte das Optionsrecht bezüglich der österreichischen Staatsbürgerschaft.
- Staatsvertrag von Wien
Mit dem Staatsvertrag von Wien (StV) BGBl Nr. 152/1955 erhielt Österreich seine vollständige Unabhängigkeit nach dem Krieg zurück. Abgeschlossen zwischen den alliierten Mächten UdSSR, Großbritannien und Nordirland, USA und Frankreich einerseits sowie Österreich andererseits, und unterzeichnet am 15.5.1955, trat der Staatsvertrag am 27.7.1955 – zwölf Jahre nach der Moskauer Deklaration – in Kraft. Artikel 7 des Staatsvertrags regelt die Rechte der slowenischen und kroatischen Minderheit, Artikel 22 regelt die Frage des Deutschen Eigentums, in Artikel 26 verpflichtet sich Österreich, arisiertes Vermögen zurückzustellen.
- Stab Rosenberg
Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, eine Abteilung des Außenpolitischen Amts der NSDAP, das Alfred Rosenberg seit 1933 leitete, beschlagnahmte ab 1940 in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten Besitz (vor allem Kulturgüter) von Juden und Freimaurern.
- Ständestaat (Austrofaschismus)
Die Begriffe Ständestaat bzw. Austrofaschismus bezeichnen die autoritäre Regierungsform in Österreich vom 1.5.1934 bis zum "Anschluss" im März 1938. Die Idee einer ständischen Ordnung der Gesellschaft reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück und wurde schon von Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Quadragesimo Anno vertreten. Sie hat eine starke antiliberale Stoßrichtung und ist als Protest gegen den dem Kapitalismus inhärenten sozialen Abstieg traditioneller Berufsgruppen wie Bauern oder Handwerker entstanden.
- Statement of Interest
Interessenerklärung der US-amerikanischen Regierung
- Sten. Prot. NR
Stenographische Protokolle des Nationalrates
- StG
Strafgesetz
- StGBl
Staatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl
- Stiko
Stillhaltekommissar
- Stillhaltekommissar
Der Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände (Stiko) war eine im März 1938 in Österreich installierte Dienststelle GBlÖ Nr. 136/1938, deren Aufgabe die Gleichschaltung des österreichischen Vereinswesens war. Der Stillhaltekommissar war das zentrale Instrument des NS-Staats, um den systematischen Entzug von Vereinsvermögen durchzuführen.
- StLA
Steiermärkisches Landesarchiv
- Sturmabteilung
Die Sturmabteilung (SA) ist die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik. Sie spielte eine entscheidende Rolle beim Aufstieg der Nationalsozialisten. Nach 1933 kurzzeitig auch als Hilfspolizei eingesetzt, verlor die SA nach politischen Säuberungen im Sommer 1934 zugunsten der SS weitgehend an Bedeutung.
- Stürmer-Bibliothek
Die Stürmer-Bibliothek ist eine Sammlung von Büchern, die der Herausgeber des antisemitischen Hetzblatts "Der Stürmer", NSDAP-Gauleiter Julius Streicher, in ganz Europa v.a. aus jüdischem Besitz geraubt hatte. Die Reste der Bibliothek sind heute unter dem Namen "Sammlung IKG" als Dauerleihgabe der IKG Nürnberg in der Verwahrung der Stadtbibliothek Nürnberg.
- StV
Staatsvertrag
- StVDG
Staatsvertragsdurchführungsgesetz
- Sudetenland
Als Sudetendeutsche wurden jene rund 3,2 Mio. Deutsche bezeichnet, die nach dem Vertrag von Saint-Germain von 1919 als Minderheit zur Bevölkerung der neu gegründeten Tschechoslowakei zählten. Ihre Integration scheiterte und die Lage spitzte sich – von der durch die NSDAP finanzierten Sudetendeutschen Partei angeheizt – ab 1935 zur sogenannten Sudetenkrise zu. Im Zuge des Münchener Abkommens wurde das Sudetenland 1938 an das Deutsche Reich angeschlossen. 1945 wurden die Sudetendeutschen aus dem Sudetenland vertrieben. (Potsdamer Konferenz)
- Südtiroler Rückoptanten
Als Rückoptanten wurden jene Personen bezeichnet, die sich 1939 für eine Aufgabe der italienischen Staatsbürgerschaft und eine Umsiedlung von Südtirol in das Deutsche Reich entschieden hatten (Optanten), nach dem Krieg aber wieder nach Südtirol zurückkehrten. Für diese Rückkehr war es u.a. notwendig, den Rückoptanten den Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen BGBl Nr. 220/1950.
- Sühnefolgen
Sühneabgaben hießen die im Nationalsozialistengesetz BGBl Nr. 25/1947 vorgesehenen Abgaben, die von den nach diesem Gesetz Registrierten (Minderbelastete und Belastete) zu leisten waren.
- Superädifikat
Ein Superädifikat ist ein auf einem Grundstück errichtetes Bauwerk, das sich nicht im Eigentum des Grundstücksbesitzers befindet. In der Regel ist ein Superädifikat im Unterschied zum Baurecht nicht auf Dauer angelegt. Es kann, muss aber im Grundbuch nicht verzeichnet sein.
- SuW
Slowenenaussiedlung und Wiedergutmachung
- Systemzeit
Als Systemzeit bezeichnete das NS-Regime das parlamentarisch-demokratische System der Weimarer Republik.
- T4-Aktion
Aktion „T4" ist der nach dem Zweiten Weltkrieg verwendete Begriff für die während der NS-Zeit unter der euphemistischen Bezeichnung "Euthanasie" oder "Aktion Gnadentod" durchgeführte systematische Ermordung von über 100.000 Menschen mit Behinderungen. Namengebend war die Adresse der durchführenden Einrichtung, die in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihren Sitz hatte.
- Tausend-Mark-Sperre
Am 27.5.1933 in Kraft tretend, richtete sich die Tausend-Mark-Sperre der deutschen NS-Regierung gegen die Regierung Dollfuß. Deutsche Staatsbürger mussten vor dem Antritt einer Reise nach Österreich eine Gebühr von RM 1.000 zahlen. Das Ziel der Maßnahme war die Schwächung der österreichischen Wirtschaft, die schon zu dieser Zeit stark vom Tourismus abhängig war. Die Maßnahme wurde 1936 (Juliabkommen) wieder aufgehoben.
- TLA
Tiroler Landesarchiv
- TU
Technische Universität
- UB
Universitätsbibliothek
- UEK
Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg
- UK-Stellung
UK-gestellte (unabkömmlich-gestellte) Personen waren im Deutschen Reich vom Kriegsdienst befreit.
- Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg
Die 1996–2001 bestehende Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg (UEK) untersuchte u.a. den Goldhandel und die Devisengeschäfte der Schweizer Banken sowie sämtliche während der NS-Zeit in die Schweiz gelangten Vermögenswerte, inkl. Versicherungswerte und Kulturgüter (siehe: https://http://www.uek.ch/de/index.htm).
- United Nations Relief and Rehabilitation Administration
Die United Nations Relief and Rehabilitation Administration (UNRRA) war eine 1943 auf Initiative der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens und Chinas gegründete und nach Kriegsende von der UNO übernommene Hilfsorganisation. Die UNRRA war in Europa bis Ende 1946 tätig und wurde dann durch die International Refugee Organization ersetzt. Ihre Hauptaufgabe war die Unterstützung der Militäradministration bei der Repatriierung der Displaced Persons.
- UNRRA
United Nations Relief and Rehabilitation Administration
- URO
Die United Restitution Organisation (URO) wurde 1948 von emigrierten deutschen Anwälten in London gegründet. Ihr Ziel war es, als Juden verfolgten NS-Opfern rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Rückstellungs- und Entschädigungsansprüchen zu geben (siehe: https://http://epub.ub.uni-muenchen.de/4665/).
- USD
US-Dollar
- USHMM
United States Holocaust Memorial Museum
- VA
Vermögensanmeldung
- Vaterländische Front
Die Vaterländische Front (VF) war eine am 20.5.1933 vom österreichischen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß geschaffene "überparteiliche" politische Organisation zur Zusammenfassung aller "regierungstreuen" Kräfte Österreichs (Einheitspartei), andere politische Parteien waren verboten. (Ständestaat)
- VdU
Verband der Unabhängigen
- VEAV
Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung
- Verband der Unabhängigen
Der Verband der Unabhängigen (VdU) war die 1949 von Herbert Kraus und Viktor Reimann in Salzburg gegründete Vorläuferpartei der FPÖ. Der VdU sah sich als Interessenvertretung der ehemaligen Nationalsozialisten, der Heimatvertriebenen, Heimkehrer und politisch Unzufriedenen. Der Verband kandidierte 1949 als Wahlpartei der Unabhängigen (WdU) erstmals bei einer Nationalratswahl.
- Verbotsgesetz
Das Verbotsgesetz (VG) StGBl Nr. 13/1945 sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe.
- Verbotszeit
Verbotszeit ist die NS-Bezeichnung für die Zeit des Verbots der NSDAP während des Ständestaats. Die Partei war vom 19.6.1933 bis zum 12.2.1938 verboten. (Illegalität)
- Vereins-Reorganisationsgesetz
Nach dem Vereins-Reorganisationsgesetz StGBl Nr. 102/1945 konnten Vereine, die entweder zwischen 1933 und 1938 oder in der NS-Zeit aufgelöst worden waren, über Antrag reaktiviert werden, vermögensrechtliche Fragen blieben jedoch noch ungeklärt.
- Verfachbuch
Verfachbücher sind von Gerichten geführte Urkundensammlungen, die vor allem Verträge über Rechtsgeschäfte von Privatpersonen dokumentieren. In Tirol und Vorarlberg gleichsam Vorläufer der später (in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts) angelegten Grundbücher, sind sie jedoch nicht nach Katastralgemeinden geordnet und umfassen mehr als nur jene Rechtsgeschäfte, die sich auf Liegenschaften beziehen.
- Vermögensanmeldung
Juden im Sinne der Nürnberger (Rasse-)Gesetze wurden durch die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938 RGBl I 1938, S. 414 verpflichtet, ihr Vermögen – sofern es einen Wert von RM 5.000 überstieg – vor den NS-Behörden durch die Abgabe einer Vermögensanmeldung offenzulegen. Die Vermögensanmeldungen (VA) bilden eine der wichtigsten Grundlagen für den Vermögensentzug durch das NS-System und sind daher auch heute eine zentrale Quelle für Recherchen in diesem Bereich.
- Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung
Die Vermögensentziehungs-Anmeldungsverordnung (VEAV) BGBl Nr. 166/1946 diente der systematischen Erfassung von entzogenem Vermögen. Sie wurde zur Durchführung des Gesetzes über die Erfassung arisierter Vermögenswerte StGBl Nr. 10/1945 erlassen. Die Anmeldungsformulare sind fast vollständig erhalten und bilden eine wichtige Grundlage bei der Recherche zu Fragen des Vermögensentzugs.
- Vermögensverfall
Der Vermögensverfall bildete einen Teil der Strafbestimmungen des Kriegsverbrechergesetzes. Wurde ein Angeklagter für schuldig befunden, so verfiel im Regelfall sein gesamtes Vermögen an die Republik Österreich.
- Vermögensverkehrsstelle
Die im Mai 1938 eingerichtete Vermögensverkehrsstelle (VVSt) sollte die kontrollierte und legale "Entjudung" der österreichischen Wirtschaft in die Wege leiten und weitere "wilde" Arisierungen vereiteln GBlÖ Nr. 139/1938. Die VVSt war eine der zentralen Institutionen zur Durchführung des systematischen Vermögensentzugs im NS-System. Arisierungen durften ab Mai 1938 nur mehr mit ihrer Genehmigung durchgeführt werden. Ihr Leiter war der Staatskommissar in der Privatwirtschaft Walter Rafelsberger.
- Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens
Die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens war eine zentrale NS-Bestimmung (RGBl I 1938, S. 1709ff, GBlÖ Nr. 633/1938) zur Enteignung von als jüdisch definierten Unternehmen.
- Versöhnungsfonds-Gesetz
Aus dem durch das Versöhnungsfonds-Gesetz BGBl I Nr. 74/2000 geschaffenen Versöhnungsfonds erhielten ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des NS-Regimes auf dem Gebiet des heutigen Österreich an freiwilligen Leistungen der Republik Österreich – abhängig von der Art der geleisteten Zwangsarbeit – zwischen öS 20.000 und öS 105.000 zugesprochen. Der Fonds wurde von der Republik Österreich sowie österreichischen Unternehmen mit einer Summe von 6 Mrd. öS ausgestattet.
- VF
Vaterländische Front
- VfGH
Verfassungsgerichtshof
- VG
Verbotsgesetz
- Vierjahresplan
Der Vierjahresplan diente ab 1936 der Vorbereitung und Umstellung der deutschen Wirtschaft auf die Erfordernisse der Kriegswirtschaft. Beauftragter für den Vierjahresplan war Hermann Göhring, der 1940 für weitere vier Jahre in seiner Funktion bestätigt wurde.
- VLA
Vorarlberger Landesarchiv
- Völkerbund
Der Völkerbund, eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, wurde nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, um den Frieden zu sichern. Er wurde 1946 wieder aufgelöst.
- Völkischer Beobachter
Der "Völkische Beobachter" war seit 1920 das Parteiorgan der NSDAP.
- Volksabstimmung vom 10. April 1938
Die äußerst fragwürdige Volksabstimmung am 10.4.1938 sollte den "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich vom 12.3.1938 nachträglich legitimieren.
- Volksdeutsche Mittelstelle
Die Hauptaufgabe der Volksdeutschen Mittelstelle (VoMi) bestand in der Durchführung der Umsiedlungen außerhalb des Deutschen Reichs lebender deutscher Volksgruppen (Volksdeutsche), die zwischen 1939 und 1940 unter der Losung "Heim ins Reich" stattfanden. (Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums)
- Volksdeutsche
Als "Volksdeutsche" wurden im Nationalsozialismus Angehörige deutschsprachiger Minderheiten in Ost- und Südosteuropa bezeichnet – Deutsche also, die – anders als "Auslandsdeutsche" – die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft nicht hatten. Im Deutschen Reich lebende deutsche Staatsbürger hießen "Reichsdeutsche". Volksdeutsche wurden während des NS-Regimes vielfach in das Deutsche Reich umgesiedelt und eingebürgert. (Optanten)
- Volksgericht
Die Volksgerichte waren zwischen 1945 und 1955 in Österreich bestehende Sondergerichte. Sie wurden im April 1945 von der Provisorischen Regierung unter Staatskanzler Karl Renner bei den Oberlandesgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck eingerichtet StGBl Nr. 13/1945. Jedes Volksgericht bestand aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen, die über Straftaten nach dem Verbotsgesetz und dem Kriegsverbrechergesetz urteilten. Volksgerichte konnten die Todesstrafe verhängen und das Vermögen der Verurteilten beschlagnahmen. Sie urteilten in erster und letzter Instanz. Rechtsmittel (Berufung, Revision) gegen ihre Urteile waren nicht zugelassen, die Vollstreckung fand sofort statt. (Entnazifizierung)
- Volksgerichtshof
Der Volksgerichtshof war ein NS-Gericht, dessen Aufgabe zunächst in der Aburteilung der Delikte Hochverrat und Landesverrat bestand. Seine Zuständigkeit wurde später aber auf viele andere Delikte ausgeweitet. Angeklagte konnten gegen Entscheidungen des Volksgerichtshofs kein Rechtsmittel einlegen, wohl aber die Staatsanwaltschaft. Organisation und Gerichtsverfahren waren auf kurze Prozesse ausgerichtet. Die Richter wurden von Adolf Hitler ernannt.
- Volkssturm
Der Volkssturm wurde vom NS-Regime 1944 einberufen, um die regulären Truppen der deutschen Wehrmacht zu verstärken. Alle bislang noch nicht kämpfenden waffenfähigen Männer im Alter zwischen 16 und 60 Jahren sollten eingezogen werden.
- VoMi
Volksdeutsche Mittelstelle
- Vugesta
Die Verwertungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo (Vugesta) wurde im August 1940 gegründet, um die bei Speditionen eingelagerten Umzugsgüter geflohener Jüdinnen und Juden zu verwerten.
- VVSt
Vermögensverkehrsstelle
- VwGH
Verwaltungsgerichtshof
- VWI
Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien
- VwSlg
Sammlung der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs
- Wabersche Optionspraxis
Nach der Waberschen Optionspraxis – benannt nach einer Weisung des deutschnationalen österreichischen Innenministers (1920–1921) Leopold Waber – wurde die Option (Optionsrecht) von Juden in der Ersten Republik unter Hinweis auf deren Rasse nicht anerkannt. Diese Regelung war nur kurz in Kraft.
- WAIS
Wiener Archivinformationssystem
- Washington Conference on Holocaust-Era Assets
An der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust (30.11.–3.12.1998) nahmen Delegationen aus 45 Ländern und etliche nicht-staatliche Organisationen teil, um über Fragen des Vermögensentzugs in der NS-Zeit zu diskutieren.
- Washingtoner Abkommen
Das Washingtoner Abkommen ist die "Gemeinsame Erklärung" Österreichs, der USA, der Opferorganisationen und Klagsanwälte vom 17.1.2001, in der die Einigung über die abschließende Regelung sämtlicher noch offenen Restitutionsfragen niedergelegt wurde.
- Wiedergutmachung
Wiedergutmachung in der NS-Zeit umfasste alle Formen der Entschädigung, mit welcher österreichische illegale Nationalsozialisten nach dem "Anschluss" bedacht wurden. Wiedergutmachung nach 1945 umfasste alle Formen der Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus, die die Republik Österreich gewährte.
- Wiedervereinigungsgesetz
Durch das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (GBlÖ Nr. 27/1938 und RGBl I 1938, S. 237f) erlosch die Eigenstaatlichkeit Österreichs. (Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, "Anschluss")
- Wiener Restitutionskommission
1999 von der Gemeinde Wien eingerichtet, entscheidet die Wiener Restitutionskommission über die Rückgabe jener entzogenen Kunst- und Kulturgegenstände an frühere Eigentümer bzw. deren Erben, die sich in den Museen, Bibliotheken, Archiven, Sammlungen und sonstigen Beständen der Stadt Wien befinden.
- WStLA
Wiener Stadt- und Landesarchiv
- Yad Vashem
Yad Vashem - The World Holocaust Remembrance Center ist eine Erinnerungs- und Forschungsstätte zur Geschichte des Holocaust. Die in Jerusalem angesiedelte Einrichtung verfügt über ein umfangreiches Archiv, siehe: http://www.yadvashem.org/.
- Zentraldepot
Das Zentraldepot wurde im Herbst 1938 als Lager für beschlagnahmte Kunstgegenstände aus jüdischem Eigentum in den Sälen im ersten Stockwerk der Neuen Hofburg in Wien eingerichtet. Für Verwaltung und konservatorische Arbeiten war das Kunsthistorische Museum Wien zuständig.
- Zentralkomitee der Juden aus Österreich
Das Zentralkomitee der Juden aus Österreich ist die Interessenvertretung ehemaliger Österreicher in Israel.
- Zentralkommission zur Bekämpfung der NS-Literatur
Die Zentralkommission zur Bekämpfung der NS-Literatur wurde im April 1948 eingerichtet und bestand bis 1949. Sie hatte die Aufgabe, eine Liste der wegen ihres nationalsozialistischen Gehalts verbotenen Werke anzulegen. Der Vorsitzende Josef Bick wurde vom BMU bestellt.
- Zentralstelle für Denkmalschutz
Im Mai 1934 wurde das Bundesdenkmalamt von der Regierung Dollfuß aufgelöst und durch die Zentralstelle für Denkmalschutz (ZfD), eine Abteilung in der Kunstsektion des BMU, ersetzt. 1940 wurde die Zentralstelle vom Institut für Denkmalpflege abgelöst.
- Zentralstelle für jüdische Auswanderung
Die Zentralstelle für jüdische Auswanderung unter der Leitung von Adolf Eichmann wurde im August 1938 in Wien geschaffen. Ihr Ziel bestand in der Zentralisierung und Kontrolle der Vertreibung der Juden aus Österreich.
- ZfD
Zentralstelle für Denkmalschutz
- Zigeunerlager Lackenbach
Das der Kriminalpolizeileitstelle Wien unterstehende Zigeunerlager Lackenbach wurde 1940 in einem ehemaligen burgenländischen Gutshof eingerichtet. 2.000 der insgesamt etwa 4.000 hier internierten Roma und Sinti wurden im Herbst 1941 in das Ghetto Lodz deportiert.
- Zukunftsfonds
Der Zukunftsfonds wurde 2005 gegründet, um die nicht zur Auszahlung gelangten Gelder des Versöhnungsfonds BGBl I Nr. 74/2000 für Projekte zu verwerten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus dienen BGBl I Nr. 146/2005.