Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe
| Datum: | 24.12.1940 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1666 |
Mit der Verordnung werden auch Juden verpflichtet, die ursprünglich für Polen eingeführte Sozialausgleichsabgabe zu entrichten.


