Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung über die Erhebung einer Sozialausgleichsabgabe


Datum:05.08.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1077
Gesetz im Original

Die Verordnung führt eine sogenannte Sozialausgleichsabgabe als Zuschlag zur Einkommensteuer für Polen in der Höhe von 15 Prozent des jeweiligen Einkommens ein. Die Abgabe "wird durch Steuerbescheid festgesetzt, soweit sie nicht nach Anordnung des Reichsministers der Finanzen durch Steuerabzug vom Arbeitslohn zu erheben ist."

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: