Gesetz über Gebietsveränderungen im Lande Österreich
| Datum: | 01.10.1938 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1333 |
Mit dem Gesetz wird das Gebiet des ehemaligen Österreich neu aufgeteilt:
a) Osttirol wird Kärnten zugeschlagen,
b) das Burgenland wird aufgelöst, die Verwaltungsbezirke Neusiedl/See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberpullendorf fallen an Niederösterreich, die Verwaltungsbezirke Oberwart, Güssing und Jennersdorf an die Steiermark,
c) der Gerichtsbezirk Aussee wandert von der Steiermark nach Oberösterreich, kleine Teile des Verwaltungsbezirks Amstetten werden ebenfalls Oberösterreich zugeschlagen,
d) Groß-WienNach dem "Anschluss" wurden große Gebiete rund um Wien in das Gemeindegebiet der Stadt eingegliedert. Die Stadt bestand in der Folge aus 26 Bezirken (vgl. RGBl I 1938, S. 1333). Im Jahr 1954 wurde Wien im Wesentlichen in den Grenzen von 1937 wiederhergestellt (vgl. BGBl Nr. 110/1954) wird geschaffen,
e) die Gemeinde Jungholz (Tirol) und die Gemeinde Mittelberg (Vorarlberg) fallen an das Land Bayern.


