Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz)


Datum:14.04.1939
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 777ff
Gesetz im Original

Das Gesetz schafft auf dem Boden Österreichs anstelle der Bundesländer ReichsgaueDer Reichsgau war eine Verwaltungseinheit des Deutschen Reichs zwischen 1939 und 1945. (Gau). An die Stelle der Landeshauptleute treten ReichsstatthalterDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau). Vorarlberg bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft, die vom Reichsstatthalter in Tirol geleitet wird, das Burgenland besteht als selbständiger Verwaltungskörper bereits nicht mehr (vgl. RGBl I 1938, S. 1333). Anstelle der Bezirkshauptmannschaften und Magistratsverwaltungen treten Land- und Stadtkreise.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: