Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz)
| Datum: | 14.04.1939 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1939, S. 777ff |
Das Gesetz schafft auf dem Boden Österreichs anstelle der Bundesländer ReichsgaueVerwaltungseinheit des Deutschen Reiches zwischen 1939 und 1945 (Gau). An die Stelle der Landeshauptleute treten ReichsstatthalterStändiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter (Gau). Vorarlberg bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft, die vom Reichsstatthalter in Tirol geleitet wird, das Burgenland besteht als selbständiger Verwaltungskörper bereits nicht mehr (vgl. RGBl I 1938, S. 1333). Anstelle der Bezirkshauptmannschaften und Magistratsverwaltungen treten Land- und Stadtkreise.
Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:
Verweis auf diese Norm in:
- RGBl I 1938, S. 407f
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Bestellung des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich - RGBl I 1940, S. 539
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über Beendigung des Amtes des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich


