Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Reichsapothekerordnung


Datum:18.04.1937
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1937, S. 457
Gesetz im Original

Die Reichsapothekerordnung legt fest, unter welchen Voraussetzungen der Apothekerberuf im Deutschen Reich ausgeübt werden darf.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: