Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden


Datum:24.11.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1668
Gesetz im Original

Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister und den übrigen beteiligten Reichsministern Maßnahmen zu treffen, die den Einsatz des anmeldepflichtigen jüdischen Vermögens sicherstellen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: