Verordnung zur Durchführung der Fünften Verordnung zum Reichsbürgergesetz
| Datum: | 12.06.1940 |
|---|---|
| Referenz: | RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 872 |
Die Verordnung bestimmt, dass jüdische Konsulenten, wie sie die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz geschaffen hatte, als Verteidiger in Strafsachen zurückgewiesen werden können, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere mit Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens, geboten erscheint.


