Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Provisorischen Staatsregierung vom 5. September 1945, betreffend die Ergänzung des Gesetzes vom 3. Juli 1945, St.G.Bl. Nr. 48, über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Verordnung zum Aufhebungs- und Einstellungsgesetz)


Datum:15.09.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 155/1945
Gesetz im Original

Die Verordnung dehnt den Anwendungsbereich des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes auf eine Reihe weiterer NS-Rechtsvorschriften aus, wodurch die Urteile und Verfahren nach diesen Vorschriften für aufgehoben bzw. eingestellt erklärt werden.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: