Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verfassungsgesetz vom 13. Dezember 1945, womit verfassungsrechtliche Anordnungen aus Anlaß des Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage getroffen werden (2. Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945)


Datum:18.12.1945
Referenz:StGBlStaatsgesetzblatt für das Land Österreich, Sammlung österreichischer Bundesgesetze von Mai bis Dezember 1945; danach BGBl Nr. 232/1945
Gesetz im Original

Das Gesetz regelt Fragen rund um das erstmalige Zusammentreten des Nationalrates nach den Wahlen. U.a. wird festgelegt, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften nach dem Stand der Gesetzgebung v. 5.3.1933 wieder in Kraft treten (Geschäftsordnungen des Nationalrates, des Bundesrates, der Landtage usw.).

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: