Opferfürsorge-Akten Steiermark
Der Bestand enthält nur jene Antragsakten nach dem OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (vgl. BGBl Nr. 183/1947), die sich auf noch lebende Personen beziehen. Die Akten bereits verstorbener Antragsteller wurden dem StLASteiermärkisches Landesarchiv übergeben (vgl. Opferfürsorge 1945–1965).
Standort: | Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
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Provenienz: | Amt der Steiermärkischen Landesregierung |
Träger: | Flachware/Original |
Zeitraum: | 1945– |
Benützungsbeschränkungen: | Datenschutz |