Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 4. Juli 1947 über die Fürsorge für die Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich und die Opfer politischer Verfolgung (Opferfürsorgegesetz)


Datum:01.09.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 183/1947
Gesetz im Original

Das OpferfürsorgegesetzDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung), das das Opfer-Fürsorgegesetz aus dem Jahr 1945 sowie die Opfer-Fürsogergesetzverordnung ersetzt, erfasst nun neben Widerstandskämpfern auch jene Personen, die zwischen dem 6.3.1933 und dem 9.5.1945 "aus politischen Gründen oder aus Gründen der Abstammung, Religion oder Nationalität [...] in erheblichem Ausmaße zu Schaden gekommen sind". Voraussetzung für Ansprüche ist der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft. Das Gesetz differenziert zwischen "aktiven Opfern" (Widerstandskämpfern), welche eine AmtsbescheinigungDie Amtsbescheinigung ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer/seiner Besitzerin Entschädigungen, vor allem eine Rentenauszahlung, garantierte. (Opferausweis) erhalten, und "passiven Opfern" (Opfer der Verfolgung), die einen OpferausweisDer Opferausweis ist ein im Opferfürsorgegesetz vorgesehenes Dokument, das seinem Besitzer Entschädigungen – in einem jedoch viel geringeren Ausmaß als die Amtsbescheinigung – garantierte. erhalten. Diese Differenzierung besteht bis heute. Opferrenten stehen nur den Inhabern einer Amtsbescheinigung bzw. deren Hinterbliebenen zu. Zusätzlich besteht für Inhaber einer Amtsbescheinigung auch der Anspruch auf Unterhaltsrenten, die dann zur Auszahlung kommen, wenn durch das vorhandene Einkommen die Sicherung des Lebensunterhalts nicht gewährleistet ist. Die Begünstigungen im Sinne des Gesetze betreffen darüber hinaus zahlreiche andere Bereiche und umfassen etwa auch die bevorzugte Wohnungsvergabe, steuerliche Begünstigungen, Gebührenbefreiung usw. Zur Entwicklung des OpferfürsorgegesetzesDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) vgl. ausführlich Walter J. Pfeil: Die Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus im österreichischem Sozialrecht. Entschädigung im Sozialrecht nach 1945 in Österreich 1.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

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