Protokoll
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 389/1976 |
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Zu Ausschussbericht: | Bericht des Ausschusses für soziale Verwaltung |
Nachweis: | GP XIV, SNr. 30 |
Datum: | 07.07.1976 |
S. 2808ff. Die 24. OFG-Novelle wird mit anderen Materien gemeinsam behandelt. Abg. Werner Melter (FPÖ) geht kurz auf die OFG-Novelle ein und begrüßt, dass nun die Hinterbliebenenrente von Schwerbeschädigten abgesichert sei (dadurch, dass im Todesfall eines Schwerbeschädigten nicht mehr überprüft wird, ob dieser Todesfall ursächlich mit der Schädigung zusammenhängt, aufgrund derer ihm die Rente zugesprochen worden ist), moniert aber, dass das beim KOVG nicht so sei (S. 2819). Abg. Eduard Kittl (SPÖ) begrüßt die mittlerweile vierte Novellierung des OFG unter sozialistischer Regierung. Die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände (in der die drei Opfer-Organisationen von SPÖ, ÖVP und KPÖ vereint sind) habe zur 24. OFG-Novelle eine Stellungnahme abgegeben und konnte einige ihrer Forderungen umsetzen (S. 2830f).