Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl I Nr. 89/2006 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XXII, Beilagen-Nr. 1409 |
Für verschiedenste pensionsrechtliche Angelegenheiten – so auch jene, die im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geregelt sind – ist bisher das Bundespensionsamt (BPA) zuständig gewesen. Nun soll in dieser Sache das BPA mit der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten (BVA) zusammengeführt werden, was Änderungen in verschiedenen Gesetzen, so auch im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, ab 1.1.2007 erfordert.