Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht und Antrag des Ausschusses für Vermögenssicherung


Zu Gesetz: BGBl Nr. 55/1947
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 44
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 307
Dokument im Original

Schon die Tatsache, dass nach 1945 die Verfassung von 1929 und nicht jene von 1934 wieder in Kraft gesetzt worden ist, zeigt, dass man das Unrecht, das demokratischen Organisationen in den Jahren zwischen 1933 und 1945 angetan worden ist, wieder gutmachen will. Die Rückgabe sei „nicht nur ein Akt der Gerechtigkeit“, sondern „eine staatspolitische Notwendigkeit“ (S. 1). Die Abg. Otto Probst (SPÖ) und Genossen haben einen Initiativantrag eingebracht und „die Rückgabe des Arbeitervermögens begehrt“ (S. 1). Der Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung von vier Restitutionsfonds vor, an die dieses Vermögen zurückgegeben werden soll. „Einverständlich wurde festgestellt, daß das Vermögen der ehemaligen christlich-sozialen Partei und der ehemaligen Vaterländischen Front nicht unter die Bestimmungen dieses Rückgabegesetzes fällt“ (S. 1).