Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Hauptausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 45/1958
Zugehöriges Protokoll:GP VIII, SNr. 54
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 408
Dokument im Original

Der Bericht führt die Bestimmungen der 1956 erlassenen Vermögensverfallsamnestie (Amnestierung der wegen sogenannter Formaldelikte Verurteilten, die keinen höheren Rang in NS-Organisationen bekleidet haben) aus und erläutert, unter welchen Bedingungen diesen Personen ihr Vermögen rückübertragen werden kann. Der Ausschuss nimmt die Regierungsvorlage, die einen Teil dieser Vermögensverfallsamnestie abändert, unverändert und mit Stimmeneinhelligkeit an.