Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 283/1955
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VII, Beilagen-Nr. 656
Dokument im Original

Die Regierungsvorlage ist 1952 im Nationalrat bereits beschlossen worden, hat aber damals nicht die Zustimmung des Alliierten Rates erhalten. Die Begründung der Regierungsvorlage findet sich bei jener zum Vermögensrückübertragungsgesetz. Es geht darum, dass zwar infolge des BGBl 99/1948 die Sühnefolgen zu Ende gewesen sind, doch die Wirkungen bereits auferlegter Sühnefolgen – vor allem für die Minderbelasteten unter den Bundesbediensteten – nicht aus der Welt geschafft worden sind. Der Gesetzesentwurf bezweckt vor allem die Abschaffung der drei sogenannten Hemmungsjahre (jener Zeitspanne, innerhalb derer Minderbelastete von jener Dienstklasse, in die sie rückgereiht worden sind, nicht aufsteigen dürfen). Die damit verbundenen finanziellen Benachteiligungen sind bereits durch eine Gehaltsvorschüsse-Sonderregelung ausgeglichen worden.