Regierungsvorlage
| Zu Gesetz: | BGBl Nr. 212/1950 |
|---|---|
| Materialtyp: | Regierungsvorlage |
| Nachweis: | GP VI, Beilagen-Nr. 218 |
Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Erhöhung der Ernährungszulage für Kriegsopfer als Abgeltung für die durch das 4. Lohn- und Preisabkommen eintretende Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Damit wird das Gesetz über die Gewährung einer Ernährungszulage an Kriegsopfer von 1948 novelliert.


