Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Vinzenz Schumy (ÖVP), Hans Lagger (SPÖ) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 57/1949
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 173
Dokument im Original

Der Initiativantrag bezweckt die Wiederherstellung der slowenischen Genossenschaften, die unter NS-Herrschaft mit anderen Genossenschaften zusammengelegt worden sind. 22 Genossenschaften – durchwegs Spar- und Darlehenskassen – werden namentlich aufgezählt. Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Vorstand und Aufsichtsrat neu wählen. Die Wiederherstellung ihrer Rechtspersönlichkeit erlaubt den Genossenschaften, Rückstellungsanträge einzubringen. Außerdem werden dadurch Rechtsgeschäfte, die von den Genossenschaften seit 1947 getätigt worden sind, nachträglich legitimiert.