Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Hauptausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 99/1948
Zugehöriges Protokoll:GP V, SNr. 79
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP V, Beilagen-Nr. 571
Dokument im Original

Der Ausschuss nimmt gegenüber der Regierungsvorlage einige Änderungen bzw. Erweiterungen vor: Da in der Zwischenzeit ein Gesetz zur Beendigung der für jugendliche Personen vorgesehenen Sühnefolgen vom Alliierten Rat nur mit der Auflage genehmigt worden ist, Personen, die sich nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes nationalsozialistisch betätigt haben, ausdrücklich auszunehmen, wird eine solche Ausnahme auch in den vorliegenden Gesetzesentwurf aufgenommen. Besondere Erwähnung finden Übergangsbestimmungen für minderbelastete Personen, die nach dem Wirtschaftssäuberungsgesetz zu behandeln sind. In erster Linie sollen jene Sühnefolgen, die Verbote der Berufsausübung umfassen, von der vorzeitigen Beendigung der Frist betroffen sein. Bekräftigt wird, dass bereits getroffene Sühnemaßnahmen aufrecht bleiben, z.B. im Bereich des Wohnungswesens oder bei bereits erfolgten Kündigungen. Dem Ausschussbericht ist eine Entschließung der Abgeordneten Lois Weinberger (ÖVP), Otto Tschadek (SPÖ) und Genossen beigefügt, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Novellierung des Verbotsgesetzes von 1947 einzuleiten. Abgeändert werden sollen besondere Härten im Bereich des Vermögensverfalls und im Bereich jener Bestimmungen, die den Kreis der belasteten Personen definieren.