Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich über die Übertragung von Befugnissen nach den Vorschriften über die Anmeldung des Vermögens von Juden und über die Errichtung einer Vermögensverkehrsstelle im Ministerium für Handel und Verkehr


Datum:18.05.1938
Referenz:GBlÖGesetzblatt für das Land Österreich, 1938–1940 (Ostmark) Nr. 139/1938
Gesetz im Original

Mit der Verordnung werden die Kompetenzen des ReichsstatthaltersDer Reichsstatthalter war ständiger Vertreter der Reichsregierung in einer Region, einem Reichsgau. Im ehemaligen Österreich waren die Reichsstatthalter in Personalunion Gauleiter. (Gau) im Zusammenhang mit der Anmeldung des Vermögens von Juden (vgl. RGBl I 1938, S. 414 u. S. 415f) und im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz der österreichischen Wirtschaft (vgl. GBlÖ Nr. 82/1938) dem Minister für Handel und Verkehr übertragen. Zur Besorgung dieser Geschäfte wird im Ministerium eine VermögensverkehrsstelleDie im Mai 1938 eingerichtete Vermögensverkehrsstelle (VVSt) sollte die kontrollierte und legale "Entjudung" der österreichischen Wirtschaft in die Wege leiten und weitere "wilde" Arisierungen vereiteln (vgl. GBlÖ Nr. 139/1938). Die VVSt war eine der zentralen Institutionen zur Durchführung des systematischen Vermögensentzugs im NS-System. Arisierungen durften ab Mai 1938 nur mehr mit ihrer Genehmigung durchgeführt werden. Ihr Leiter war der Staatskommissar in der Privatwirtschaft Walter Rafelsberger. eingerichtet. Deren Führung obliegt "in Unterordnung unter den Minister für Handel und Verkehr dem Staatskommissar in der PrivatwirtschaftStaatskommissar in der Privatwirtschaft war die Funktionsbezeichnung des Leiters der Vermögensverkehrsstelle Walter Rafelsberger.".

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: