Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über eine Bereinigung alter Schulden


Datum:17.08.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 1933ff
Gesetz im Original

Das Gesetz bezweckt die Streichung alter Schulden in gewissen Fällen wirtschaftlichen Zusammenbruchs in einem selbständigen Beruf infolge der Wirtschaftskrise vor 1934 oder infolge des Einsatzes für die Bewegung. Es gilt auch für den Verlust von Grundbesitz durch Zwangsversteigerung. Auf jüdische Schuldner findet das Gesetz keine Anwendung (§ 1 Absatz 5). Das Gesetz gilt nicht in Österreich (§ 18).