Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 30. Juni 1967, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 neuerlich abgeändert und ergänzt wird


Datum:21.07.1967
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 258/1967
Gesetz im Original

Das Gesetz bindet die Erhöhung von Leistungen aus dem Titel der Kriegsopferversorgung an den im Sozialversicherungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 189/1955) festgesetzten Anpassungsfaktor, weshalb die Anpassung künftig automatisch erfolgt. Darüber hinaus enthält das Gesetz umfassende Ergänzungen und Änderungen. Der Verweis auf das Gesetz, in dem der jährliche Anpassungsfaktor verlautbart wird, bleibt hier unberücksichtigt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: