Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung der Bundesregierung vom 16. März 1954, womit die Verordnung der Bundesregierung vom 10. März 1947, BGBl. Nr. 64, zur Durchführung des Verbotsgesetzes 1947 neuerlich abgeändert wird


Datum:27.04.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 76/1954
Gesetz im Original

Die Verordnung lockert jene Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des VerbotsgesetzesDas Verbotsgesetz (VG) (vgl. StGBl Nr. 13/1945) sprach u.a. das Verbot der NSDAP aus und stellte jedes Eintreten für die Ziele der NSDAP unter Strafe. 1947, die das Verfügungsrecht von ehemaligen Nationalsozialisten über das eigene Vermögen einschränkt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: