Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1952 über die Gewährung von Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst an Personen, die nicht unter das Beamtenentschädigungsgesetz vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, fallen


Datum:04.09.1952
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 182/1952
Gesetz im Original

Das Gesetz erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten nach dem BeamtenentschädigungsgesetzDas Beamtenentschädigungsgesetz (vgl. BGBl Nr. 181/1952) diente der Entschädigung von Beamten, die in der NS-Zeit verfolgungsbedingt aus dem öffentlichen Dienst entlassen worden waren. Die Entschädigungen deckten jedoch nur einen Bruchteil des Verlusts ab. auf öffentlich Bedienstete der Länder und Gemeinden, nimmt aber Landeslehrer aus.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Parlamentarische Materialien: