Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)

Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt)
1010 Wien, Babenbergerstraße 5, www.sozialministeriumservice.at
Anmerkungen:
Die Kompetenz für die OpferfürsorgeDas Opferfürsorgegesetz (OFG) regelt die Entschädigung von NS-Opfern durch Rentenzahlungen und sonstige finanzielle und Sachleistungen durch die Republik Österreich (vgl. BGBl Nr. 183/1947). Das Gesetz wurde bis in die jüngste Vergangenheit vielfach novelliert. (Opferausweis, Amtsbescheinigung) (Vollzug des Opferfürsorgesetzes) ging mit 1.4.2012 von der MAMagistratsabteilung 40 auf das Bundessozialamt (neu: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen / Sozialministeriumservice) über.

Erfasste Bestände:

Opferfürsorge-Akten Wien (Rentenakten)