Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 133/1961
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP IX, SNr. 66
Datum:17.05.1961
Protokoll im Original

S. 2750ff. Der Berichterstatter erwähnt einleitend, dass die Rückstellungsgesetze der Nachkriegszeit vielfacher Kritik unterworfen gewesen sind. Die in bisher insgesamt drei Legislaturperioden im Nationalrat eingebrachten Vorlagen eines Gesetzes, das die Rückstellungsgesetzgebung abschließen sollte, sind aus unterschiedlichen Gründen nicht erledigt worden. Die aktuelle Frist des Auffangorganisationengesetzes, das den Sammelstellen die Erhebung von Rückstellungsansprüchen ermöglicht, läuft Mitte 1961 ab. Die Sammelstellen haben gründlich gearbeitet. Der einzige Redner der Debatte, Abg. Willfried Gredler (FPÖ), stellt sich zwar hinter den Grundsatz der Rückstellungsgesetze, kritisiert aber, dass sie neues Unrecht geschaffen haben, und zitiert zu diesem Thema verschiedenste Zeitungsartikel. Ursprünglich sollten die Rechte der Sammelstellen im 4. Rückstellungsanspruchsgesetz festgehalten werden, dann geschah das aber schon in der 1. Auffangorganisationengesetz-Novelle. Seine Fraktion werde dem Gesetz nicht zustimmen.