Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 119/1958
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP VIII, SNr. 59
Datum:11.06.1958
Protokoll im Original

S. 2628ff. Als Gegenredner tritt Abg. Ernst Fischer (KuL) auf. Er kritisiert, dass der Vertrag Österreich verpflichtet, für ausländische Staatsbürger viel Geld auszugeben, während in Österreich unter vielen Bevölkerungsgruppen (er nennt politisch und rassisch Verfolgte) soziale Not herrsche. Abg. Alfred Migsch (SPÖ) plädiert dafür, die im Vertrag getroffenen Kompromisse positiv zu bewerten, internationale Verträge seien eben „ein Nehmen und ein Geben“ (S. 2638). Abg. Helfried Pfeifer (FPÖ) findet, dass der Vertrag das verletzte Recht nur unvollständig wiederherstellt. Der Forderungsverzicht Österreichs sei eine Enteignung, weil aber der Grundgedanke des Vertrages richtig sei, stimme seine Fraktion dem Vertrag zu. Abg. Erwin Machunze (ÖVP) spricht grundsätzlich über die Eingriffe in Eigentumsrechte. Für Vertriebene, die aufgrund der Anordnung der Alliierten 1947 nicht in die Bundesrepublik Deutschland weiter ziehen durften, müssen die gleichen Regelungen getroffen werden wie für jene, die noch nach Deutschland gekommen sind. Die vom Ausschuss vorgelegte Entschließung wird einstimmig angenommen.