Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Protokoll


Zu Gesetz: BGBl Nr. 23/1954
Zu Ausschussbericht:Bericht des Finanz- und Budgetausschusses
Nachweis:GP VII, SNr. 30
Datum:16.12.1953
Protokoll im Original

S. 1305ff. Abg. Helfried Pfeifer (WdU) betont, dass der Grundgedanke, entzogenes Vermögen zurückzustellen, wie er den Rückstellungs- und nun auch den Rückstellungsanspruchsgesetzen zugrunde liegt, positiv sei, dass aber die Gesetze schlecht seien, weil etwa das 3. Rückstellungsgesetz den Begriff der Vermögensentziehung nicht definiert und nachträglich einen rechtmäßigen und redlichen Erwerb als Vermögensentziehung erklärt. Weiters kritisiert er, dass die Gleichheit aller aufgelösten Organisationen zugunsten einiger privilegierter aufgegeben wird, das sei eine „neue widerrechtliche Vermögensentziehung“ (S. 1306). Pfeifer fordert – analog zu den bereits bestehenden vier Restitutionsfonds – einen weiteren für das Vermögen völkischer und unpolitischer Vereinigungen, von denen er exemplarisch einige nennt. Auch den Deutschen Schulverein und den Verein Südmark erwähnt er – und zwar in einer Weise, die ihm den Vorwurf einbringt, Fürsprecher dieser Vereine zu sein.