Bericht des Hauptausschusses
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 25/1947 |
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Zugehöriges Protokoll: | GP V, SNr. 28 |
Materialtyp: | Ausschussbericht |
Nachweis: | GP V, Beilagen-Nr. 191 |
Der Text des Ausschussberichtes ist noch ganz von der Kriegserfahrung geprägt („der von Hitler entfesselte Weltbrand“, „Beseitigung des innenpolitischen Schuttes“, S. 1) und enthält auch viele programmatische Ansagen und Statements. Mit der Art der Lösung dieses Problems zeige Österreich seine demokratische Verfassung, und erst so sei die Bedingung für das Ende der alliierten Kontrolle und den Abzug der Besatzungstruppen gelegt. Bisher sind das Verbotsgesetz und das Kriegsverbrechergesetz erlassen worden. Der vorliegende Gesetzesentwurf bezweckt, eine "endgültige Lösung des Naziproblems herbeizuführen“ (S. 1f). Damit sich nicht, wie in Wien geschehen, 90% aller Nationalsozialisten entregistrieren lassen, werden mit der Einteilung der Nationalsozialisten nach ihren Taten in bestimmte Gruppen (Kriegsverbrecher, Belastete, Minderbelastete) neue Regeln geschaffen.