Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 499/1980 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP XV, Beilagen-Nr. 342 |
Der österreichische Staatsvertrag von 1955 hat Jugoslawien das Recht eingeräumt, österreichische Vermögenswerte auf seinem Gebiet zu beschlagnahmen, zurückzubehalten bzw. zu liquidieren, und Österreich dazu verpflichtet, österreichische Staatsbürger für diese Verluste zu entschädigen. Es hat aber Sonderfälle gegeben, die nicht unter die Regelungen des Staatsvertrages gefallen sind und über die seit 1972 mit Jugoslawien verhandelt wird. Im gegenständlichen Gesetz sind die Ergebnisse der Verhandlungen niedergeschrieben.