Regierungsvorlage
Zu Gesetz: | BGBl Nr. 102/1959 |
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Materialtyp: | Regierungsvorlage |
Nachweis: | GP VIII, Beilagen-Nr. 289 |
In Ausführung des Artikels 7 § 3 des Staatsvertrages wird die Verwendung des Slowenischen als zusätzliche Amtssprache in den Kärntner Bezirksgerichten Eisenkappel, Bleiburg und Ferlach wegen des dort beachtlichen Anteils an slowenisch sprechender Bevölkerung bestimmt. Da es sich um eine zusätzliche Amtssprache handelt, ist eine deutsche Übersetzung immer notwendig, deren Kosten vom Amt zu tragen sind. Das Grundbuch ist auf deutsch zu führen, die Sprache im innerdienstlichen Verkehr ist ebenfalls deutsch.