Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 180/1963
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP X, Beilagen-Nr. 143
Dokument im Original

Seit 1957 sind bundesdeutsche Archive freigegeben und auch andere ausländische Archive österreichischen Behörden zugänglich gemacht worden, die belastendes Material gegen bisher unbekannte nationalsozialistische Täter oder neues Belastungsmaterial gegen bereits bekannte Täter zutage fördern. Auch durch Prozesse gegen nationalsozialistische Verbrecher wird Material für neue Verfahren zugänglich. Die bisherige Regelung der Verjährungszeit von maximal 20 Jahren für schwerste Verbrechen steht nun dem Einleiten neuer Verfahren entgegen. Deshalb wird für strafbare Handlungen, die der Täter aus nationalsozialistischer Gesinnung oder aus Willfährigkeit gegenüber Anordnungen begangen hat, die im Interesse der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft oder aus nationalsozialistischer Einstellung ergangen sind, der Beginn der Verjährungsfrist frühestens mit 29.6.1945 festgesetzt. Zugleich soll eine bereits eingetretene Verjährung strafrechtliche Untersuchung und Bestrafung ausschließen.