Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 195/1962
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP IX, Beilagen-Nr. 676
Dokument im Original

Die erläuternden Bemerkungen (S. 51ff) zur Regierungsvorlage erklären, dass dieses Gesetz dem § 27 des Staatsvertrages Genüge tut, in dem festgelegt wird, dass Österreich jene Personen entschädigen muss, deren auf dem Gebiet der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien liegende Vermögenswerte von dieser zurückbehalten, beschlagnahmt oder liquidiert worden sind. Aber nicht alle diese Vermögenswerte sind im Staatsvertrag oder in den jugoslawischen Durchführungsvorschriften erfasst – etwa weil das wegen Krieg und Plünderung zum Teil nicht möglich ist. Jedenfalls soll nur entschädigt werden, was in den jugoslawischen Durchführungsvorschriften erfasst ist oder wo der Umfang des von Jugoslawien in Anspruch genommenen Vermögens eindeutig feststellbar ist.