Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bericht des Finanz- und Budgetausschusses


Zu Gesetz: BGBl Nr. 126/1958
Zugehöriges Protokoll:GP VIII, SNr. 60
Materialtyp:Ausschussbericht
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 491
Dokument im Original

Zur Vorberatung ist ein Unterausschuss eingesetzt worden, der eine grundlegende Abänderung des Gesetzesentwurfs empfiehlt. Als Grund wird der bessere Überblick genannt, der seit Einbringung der Regierungsvorlage über die verschiedenen Kategorien von Kriegs- und Nachkriegsschäden gewonnen werden konnte. Damit scheine nun „eine Regelung gerechtfertigt, die die Besatzungsschäden in der Gesamtperspektive einer allgemeinen Kriegs- und Nachkriegsschädenregelung sieht“ (S. 1). Es wird festgehalten, dass ein Zusammenhang besteht zwischen den durch unmittelbare Kriegseinwirkungen und durch die Streitkräfte der Alliierten verursachten Sachschäden sowie jenen, die durch politische Verfolgung verursacht worden sind. Dies mache „eine aufeinander abgestimmte Lösung erforderlich“ (S. 1). Es wird vorgeschlagen, für die Sachschäden, die durch unmittelbare Kriegseinwirkung sowie in der Übergangszeit entstanden sind, ein eigenes Kriegs- und Verfolgungssachschädengesetz zu erlassen, während sich das vorliegende Besatzungsschädengesetz auf die Schäden durch die Besatzungsmächte nach dem 11.9.1945 beziehen soll. Der Ausschuss empfiehlt dem Nationalrat, dem Gesetzesentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung zuzustimmen.