Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Regierungsvorlage


Zu Gesetz: BGBl Nr. 258/1957
Materialtyp:Regierungsvorlage
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 306
Dokument im Original

In jenem Gesetz, das die Anwendung des Artikels 26 des Staatsvertrages hinsichtlich des kirchlichen Vermögens regelt (BGBl 269/1955), ist die Erlassung eines gesonderten Gesetzes über das Verfahren innerhalb eines Jahres angekündigt. Diese Frist musste bereits zweimal verlängert werden und wird nun ein drittes Mal, und zwar bis zum 30.12.1958, verlängert.