Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Initiativantrag der Abg. Fritz Polcar (ÖVP), Alfons Gorbarch (ÖVP) und Genossen


Zu Gesetz: BGBl Nr. 82/1957
Materialtyp:Initiativantrag
Nachweis:GP VIII, Beilagen-Nr. 2
Dokument im Original

Der Initiativantrag der Abg. Fritz Polcar (ÖVP), Alfons Gorbach (ÖVP), Hubert Hofeneder (ÖVP), Leopold Weinmayer (ÖVP), Franz Prinke (ÖVP) und Genossen bezweckt die Abänderung und teilweise Aufhebung des Verbotsgesetzes von 1947 und des Nationalsozialistengesetzes von 1947 im Sinne einer Amnestie für Nationalsozialisten. Der Initiativantrag wird eingeleitet mit einem Verweis auf die Österreich durch Artikel 6 des Staatsvertrages auferlegte Verpflichtung, die Menschenrechte zu sichern und allen die verfassungsmäßig garantierten Grund- und Freiheitsrechte zuzubilligen. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass die abzuändernden Gesetze eine bestimmte Personengruppe „unter ein Sonderrecht“ (S. 14) stellen. Diese Sondergesetze sind trotz der damals geäußerten Bedenken von den Alliierten 1947 verlangt worden. Mit dem Verbot der NSDAP sei aber sowieso „hinreichende Gewähr gegen ein Wiederaufleben des Nationalsozialismus gegeben“ (S. 15). Das Gesetz bezweckt, „Österreich dem inneren Frieden ein großes Stück näher zu bringen“ (S. 15).