Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften


Datum:14.11.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1940, S. 1520f
Gesetz im Original

Die Verordnung regelt die Zuständigkeit der verschiedenen Behörden hinsichtlich der Nachprüfung von Entjudungsgeschäften und Details bezüglich der Vorschreibung einer Ausgleichsabgabe, sowie die Einrichtung der Schiedsstelle beim Reichswirtschaftsgericht.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: