Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens


Datum:27.12.1940
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 2
Gesetz im Original

Die Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens wird auf Juden tschechoslowakischer Staatsangehörigkeit ausgedehnt. Diese müssen alle Wertpapiere abliefern.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: