Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse


Datum:18.02.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 107
Gesetz im Original

Die Anordnung regelt die Auflösung der Konsumvereine. Die Befugnisse der Gremien gehen auf den Bevollmächtigten der DAFDeutsche Arbeitsfront über, der u.a. die Satzungen ändern und Vorstandsmitglieder abberufen sowie einsetzen kann.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: