Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre


Datum:31.05.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 297f
Gesetz im Original

Die ehemaligen polnischen Staatsangehörigen werden durch die Verordnung als nicht dem "deutschen oder artverwandten Blut" zugehörig eingestuft.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: