Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz


Datum:03.07.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 368
Gesetz im Original

Mit der Verordnung werden die Ausschließungsgründe für die Zulassung als Heilpraktiker um den Umstand einer "Gefahr für die Volksgesundheit" ergänzt.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: