Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Gesetz über die Änderung der Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer


Datum:18.05.1934
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1934, S. 392f
Gesetz im Original

Das Gesetz senkt die Vermögensfreigrenze, bis zu welche keine ReichsfluchtsteuerDie Reichsfluchtsteuer wurde 1931 von der Weimarer Republik als Steuer gegen Kapitalflucht ins Ausland eingeführt (vgl. RGBl I 1931, S. 699ff). Zunächst wurde von Auswanderern, die über ein Vermögen von mehr als RM 200.000 bzw. über ein Jahreseinkommen von mehr als RM 20.000 verfügten, ein Viertel des Vermögens eingefordert. Nach mehreren Verordnungen durften schließlich ab September 1934 im Fall einer Emigration nur noch RM 10 ohne Genehmigung mitgeführt werden. zu entrichten ist, von RM 200.000 auf RM 50.000, die Einkommensgrenze wird von RM 20.000 auf RM 10.000 gesenkt. Zusätzlich kann das zuständige Finanzamt nun bei bloß vermuteter bevorstehender Auswanderung eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Steuer vorschreiben.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.: