Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Bereinigung österreichischer Auslandstitel (Auslandstitel-Bereinigungsgesetz)


Datum:30.01.1954
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 22/1954
Gesetz im Original

Das Gesetz erklärt bestimmte Schuldverschreibungen des österreichischen Staates bzw. österreichischer Unternehmen, die vom Deutschen Reich oder von Finanzinstituten des Deutschen Reiches erworben worden sind (und die im Anhang zu diesem Gesetz aufgezählt werden), für erloschen. Bis zum 31.12.1954 können Besitzer eines dieser Titel beim Handelsgericht Wien die Feststellung beantragen, dass die Rechte aus der Schuldverschreibung nicht erloschen sind.

Verweis auf diese Norm in:

Parlamentarische Materialien: