Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 17. März 1947 über die Wiederverlautbarung des Verfassungsgesetzes über Maßnahmen zur Wiederherstellung gesunder Verhältnisse in der Privatwirtschaft (Wirtschaftssäuberungsgesetz)


Datum:28.05.1947
Referenz:BGBlBundesgesetzblatt Nr. 92/1947
Gesetz im Original

Die Verordnung publiziert das Wirtschaftssäuberungsgesetz in der geltenden Fassung. Das wiederverlautbarte Gesetz trägt den Titel "Wirtschaftssäuberungsgesetz 1947". Darin sind nun u.a. jene Teile des NationalsozialistengesetzesDas Nationalsozialistengesetz (vgl. BGBl Nr. 25/1947) novellierte das Verbotsgesetz aus dem Jahr 1945 (vgl. BGBl Nr. 13/1945). Das Gesetz führte innerhalb der Gruppe der registrierungspflichtigen Personen eine Unterscheidung zwischen minderbelasteten und belasteten ein. (vgl. BGBl Nr. 25/1947) (XXI. Hauptstück) enthalten, die sich auf das Wirtschaftssäuberungsgesetz beziehen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: