Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Zweite Verordnung zur Durchführung des Ehegesundheitsgesetzes


Datum:22.10.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 650f
Gesetz im Original

Die Verordnung führt eine sogenannte Eheunbedenklichkeitsbescheinigung ein. Aus dieser vom zuständigen Gesundheitsamt ausgestellten Bescheinigung, die jede/r Verlobte vorzulegen hat, muss hervorgehen, dass gegen das Eingehen der Ehe keine Bedenken gemäß § 1 des Ehegesundheitsgesetzes und § 6 der 1. Verordnung zur Ausführung des Blutzschutzgesetzes (vgl. RGBl I 1935, S. 1334ff) bestehen.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: