Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans im Lande Österreich


Datum:19.03.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 262
Gesetz im Original

Die Verordnung ermächtigt den Reichswirtschaftsminister, auf dem Gebiet der Rohstoff- und Devisenwirtschaft "alle Maßnahmen zu treffen, die zur Vorbereitung des Vierjahresplans im Lande Österreich erforderlich sind."

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu:

Verweis auf diese Norm in: