Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Erlaß des Führers und Reichskanzlers zur Überleitung der Rechtspflege im Lande Österreich auf das Reich


Datum:23.04.1938
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1938, S. 413
Gesetz im Original

Der Erlass bestimmt, das die österreichischen Justizbehörden ab 1.5.1938 Reichsbehörden werden.

Durchführungsverordnungen, Novellen etc.:

Verweis auf diese Norm in: