Gesetz - Details
Materialien zum Nationalsozialismus
Vermögensentzug, Rückstellung und Entschädigung in Österreich

Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Neuordnung des österreichischen Berufsbeamtentums


Datum:20.12.1941
Referenz:RGBlReichsgesetzblattI 1941, S. 791
Gesetz im Original

Mit der Verordnung wird die Frist für Maßnahmen nach § 3 (Entfernung von jüdischen Beamten usw.) nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.1942, verlängert.

Diese Norm ist eine Novelle, Durchführungsverordnung etc. zu: